Der lange Weg zurück ans Steuer

TRIER Alkohol am Steuer – Abenteuer? Mitnichten. Kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis, wird es nicht nur teuer, sondern für Verkehrssünder wie Martin M. (21) unter Umständen ein langer Weg, den "Lappen" wiederzubekommen. Der Tüv Rheinland klärte interessierte Betroffene in der Beratungsstelle für Fahreignung (BfF) Trier über die Stationen nach einem Führerscheinentzug durch Alkoholmißbrauch auf.

Wer bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut und 0,3 Promille im Blut hat, ist seinen Führerschein für einen Monat los. Dazu kommen vier Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und 250 Euro Bußgeld. Dasselbe gilt für den, der mit 0,5 Promille bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird. Zeigt das Messgerät der Polizei nach dem Pusten mehr als 1,0 Promille, wird aus der Ordnungswidrigkeit "Fahren unter Alkoholeinfluss" eine Straftat, und die Angelegenheit landet vor einem Richter. Der verhängt je nach Einkommen des Angeklagten zusätzlich eine Geldstrafe und eine Sperrfrist. Erst nach deren Ablauf darf der "auffällig Gewordene" seine Fahrerlaubnis noch einmal machen oder bekommt sie zurück. Autofahrer, die sich mit 1,6 Promille im Blut noch hinter's Steuer ihres Wagens setzen und erwischt werden, müssen dagegen nicht nur die Sperrfrist abwarten, sondern zusätzlich zur so genannten MPU, einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, um wieder als fahrtüchtig zu gelten. Genau deswegen war auch Martin M. zu einer Informationsveranstaltung der Beratungsstelle für Fahreignung (BfF) in Trier gekommen. Im Gespräch mit der freiberuflichen Gutachterin und Psychologin Ursula Welson (46) informierte er sich darüber, was er nach Ablauf seiner Sperrfrist in einem Monat tun muss, um seinen Führerschein wiederzubekommen. Der 21-jährige Trierer war vor acht Monaten mit mehr als 1,6 Promille am Steuer seines Autos erwischt worden. Die Konsequenz: Führerscheinentzug. Dem folgte ein Strafbefehl und die Aufforderung an M., "durch eine MPU die Zweifel an der Fahreignung durch eine Begutachtung auszuräumen". Alkoholauffällige Fahrer wie Martin M. oder Fahrer mit 18 und mehr Punkten im Verkehrszentralregister zählen zur "Risikogruppe für die Verkehrssicherheit", sagt Welson. Sie müssen für einen "neuen" Führerschein einen dreiteiligen Test bestehen, der in einem Gutachten festgehalten wird. Sinn und Zweck der Prozedur ist, das Trinkverhalten der Betroffenen zu kontrollieren und durch eine "nachgewiesene Verhaltensänderung" die Bedenken der Straßenverkehrsbehörde auszuräumen. Im ersten Schritt, der medizinischen Untersuchung, werden die Blutwerte kontrolliert, der Herzschlag gemessen und die Sehfähigkeit getestet. Außerdem wird der "Patient" auf mögliche Schäden durch längeren Alkoholkonsum untersucht. Besteht nach dem Check ein "Abstinenzbedürfnis", muss der Betroffene erst einmal ein Jahr Alkoholabstinenz durch eine Leberwertuntersuchung nachweisen. Andernfalls reichen positive Blutwertergebnisse am Tag der Untersuchung aus.Letzter Test prüft die Physis

Der zweite Schritt ist ein psychologisches Gespräch, in dem ein Psychologe in der so genannten Exploration den Einstellungen und Verhaltensweisen des Betroffenen nachgeht. Der dritte und letzte Schritt besteht aus verschiedenen Leistungstests, die zeigen sollen, ob der potenzielle Autofahrer auch die körperlichen Voraussetzungen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr mitbringt. Martin M., der nach eigenen Angaben "viel trinkt" und sich "viele Gedanken über die Gründe dafür gemacht hat", hofft, nach Ablauf seiner Sperrfrist im nächsten Monat möglichst schnell einen Termin von der zentralen Vergabestelle in Köln zu bekommen, um bald wieder Auto fahren zu können.

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