Der Polizist und die fremde Kreditkarte

TRIER. Das Amtsgericht Trier hat wurde nun ein Polizeibeamten wegen Betrugs und Unterschlagung zu einer Geldstrafe verurteilt: Der 42-Jährige hatte sich mit einer fremden Kreditkarte eingekauft.

Ihr erstes Zusammentreffen hatten der rechtmäßige Besitzer der Karte und der Beamte am Abend des 2. März 2002 in Newel im väterlichen Anwesen des Karteninhabers. Dorthin waren der Angeklagte und einige Kollegen von der Polizei Schweich zu einem Hilfseinsatz gerufen worden. Nachdem die Beamten wieder gegangen waren, vermisste der Sohn des Hauses plötzlich seine Brieftasche mit einer American Express Karte und 100 Euro Bargeld. Der Mann war überzeugt, dass die Geldbörse vorher auf dem Wohnzimmertisch gelegen haben musste. Hatte ein Polizist etwa lange Finger in der Wohnung gemacht? Der Geschädigte jedenfalls meldete schon am folgenden Tag den Verlust bei der Polizei an. Lag die Brieftasche an jenem Abend tatsächlich auf dem Wohnzimmertisch - oder war sie ihm beim letzten Einkauf in Trier abhanden gekommen? Hundertprozentig sicher war sich der Zeuge nicht mehr, als er nun von Richterin Lisa Winterholler gefragt wurde. So wurde zu Gunsten des Angeklagten angenommen, dass er die Geldbörse wie behauptet in Trier gefunden hatte - Fundunterschlagung statt Diebstahl. Keine Ausreden gab es allerdings für die "Zahlungsweise" bei zwei Tankstelleneinkäufen in Wasserbillig/Luxemburg. Am 11. und nochmals am 22. März reichte der Angeklagte dort die fremde Kreditkarte über die Theke, um Zigaretten und Sprit zu bezahlen. Bei einem vierten Versuch am 9. April aber platzte der Ballon: Die Karte wurde vom Lesegerät als gesperrt gemeldet! Vor Gericht schilderte die als Zeugin geladene Kassiererin, wie der Angeklagte in der Tankstelle noch versuchte, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Die Zeugin: "Er erklärte, er habe die Karte selbst sperren lassen, weil er dachte, sie sei gestohlen worden. Dann aber sei sie wieder aufgetaucht." Sehr überzeugend scheint der ertappte Ordnungshüter in der Tankstelle jedenfalls nicht gewirkt zu haben: Als er wieder davonfuhr, notierte man sich in der Tankstelle sein Autokennzeichen. Die Karte hatte er übrigens nicht mehr zurückerhalten. "Gesperrte Kreditkarten müssen wir einbehalten", so die Zeugin. "Die Rechnung hat er dann Bar bezahlt. Tanken, Zigaretten - ach ja - und ein ,Snickers‘ zu 65 Cent." Da war es passiert - die Einkaufsfahrten des Beamten wurden ein Fall für die Kollegen von der Kripo Trier. Seitdem ist er vom Dienst suspendiert. Angesichts der "erdrückenden Beweislast" gestand der Delinquent die betrügerischen Einkäufe für insgesamt 272 Euro und nahm das Urteil von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro an. Abgeschlossen ist für ihn die Sache aber noch nicht - ihn erwartet in Kürze ein Disziplinarverfahren.

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