Tourismus Klage gegen die Bettensteuer - Trierer Hotelier geht vor Gericht

Trier · Der Trierer Hotelier Artur Friedrich geht gegen den von der Stadt Trier erhobenen Aufschlag von 3,5 Prozent für jede private Übernachtung vor Gericht. Oberbürgermeister Wolfram Leibe macht sich dennoch keine Sorgen.

 Privat oder beruflich? Die Umsetzung der Bettensteuer erfordert Angaben der Gäste über die Natur ihrer Übernachtung.

Privat oder beruflich? Die Umsetzung der Bettensteuer erfordert Angaben der Gäste über die Natur ihrer Übernachtung.

Foto: dpa/Swen Pförtner

Artur Friedrich, der Inhaber des Hotels Römischer Kaiser und des Altstadthotels direkt bei der Porta Nigra, hat die Bettensteuer von Anfang an kritisiert und bereits im Januar eine Klage angekündigt. Am Montag teilte die Stadt Trier mit, dass ein „in Trier ansässiger Hotelbetrieb“ beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Normenkontrollklage gegen die von der Stadt erhobene Beherbergungssteuer eingereicht habe. Dieser Hotelier ist Artur Friedrich, das bestätigt er auf Anfrage des TV.

„Ich versuche, über eine Normenkontrollklage zu klären, ob die Stadt mit der Satzung gegen geltendes Bundesrecht verstößt“, sagt Friedrich. Eine Normenkontrollklage ist eine Prozessform, mit der Gesetze und Rechtsnormen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Eine solche Klage kippte 2012 den ersten Versuch einer Übernachtungssteuer in Trier, das Bundesverwaltungsgericht sagte Nein (siehe Info), weil die Abgabe damals auch für beruflich Reisende gelten sollte.

Die Bettensteuer ist in Trier seit Beginn des Jahres fällig. Jeder Tourist und Besucher zahlt 3,5 Prozent seines Übernachtungspreises an die Stadt. Berechnet werden maximal sieben Übernachtungen. Nur der Privatbesucher muss zahlen, geschäftlich und beruflich Reisende sind von der Bettensteuer befreit.

Die Stadtverwaltung rechnet mit Einnahmen in Höhe von 700 000 Euro pro Jahr und kann diese Summe frei im Haushalt verplanen. Eine Pflicht, die Einnahmen in das Stadtbild oder die Tourismusförderung zu investieren, gibt es nicht. 

Genau das stört Friedrich. „Wir kritisieren, dass diese Abgabe völlig losgelöst ist von einer direkten Bindung an den Tourismus. Außerdem wird sie  nur von einer bestimmten Berufsgruppe, nämlich der Hotellerie und Gastronomie, gefordert, ungeachtet der wirtschaftlichen Konsequenzen für diese Gruppe.“

Friedrich kritisiert auch die notwendige  Befragung der Gäste zur Klärung, ob sie privat oder beruflich unterwegs sind. „Diese inquisitorische Befragung stört den Gast“, glaubt er.

Oberbürgermeister Wolfram Leibe betont am Montag, er begrüße die juristische Überprüfung der neuen Steuer: „Durch diese von uns erwartete Klage kann auf Dauer rechtliche Klarheit geschaffen werden. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit unserer Satzung bestätigen wird, bei der wir alle Kriterien der derzeitigen Rechtsprechung beachtet haben.“

Der Trierer Stadtrat hatte die Einführung der Bettensteuer zur allgemeinen Haushaltsentlastung im September 2017 mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen  beschlossen (der TV berichtete mehrmals).

Jeder, der zahlenden Gästen ein Bett zum Übernachten anbietet, ist betroffen: Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätze, Reisemobilplätze und auch Schiffe.

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