Verkehr Grüner Pfeil erlaubt Abbiegen bei roter Ampel

Trier · Die neue Regelung an der Kreuzung Arnulfstraße auf der Weismark dürfte Freude bei Verkehrsteilnehmern aufkommen lassen.

 Ja, Sie dürfen abbiegen: Baudezernent Andreas Ludwig informiert Autofahrer, was es mit dem grünen Pfeil auf sich hat.

Ja, Sie dürfen abbiegen: Baudezernent Andreas Ludwig informiert Autofahrer, was es mit dem grünen Pfeil auf sich hat.

Foto: Presseamt der Stadt Trier

(red) Bei Rot über die Ampel fahren? An der Kreuzung Arnulfstraße in Richtung Aulstraße ist dies seit Anfang der Woche möglich – jedoch nur, weil ein ganz bestimmtes Verkehrsschild an der Ampel neben dem Rotlicht angebracht wurde: Ein grüner Pfeil auf schwarzem Hintergrund, der es Autofahrern erlaubt, rechts abzubiegen – auch wenn die Ampel rot ist. Die Vorteile liegen laut Georg Gulla vom städtischen Tiefbauamt auf der Hand: Die Wartezeit an der Ampel wird verkürzt, der Verkehr fließt schneller, wodurch sich auch der Rückstau hin zum Mattheiser Weiher verkürzt. Baudezernent Andreas Ludwig überzeugte sich  von der neuen Verkehrsregelung und wurde zugleich als „Verkehrspolizist“ tätig: Er machte die Verkehrsteilnehmer, die nach rechts abbiegen wollten und an der roten Ampel hielten, darauf aufmerksam, dass sie fahren dürfen und nicht warten müssen bis es grün ist.

Ludwig, der die Grünen Pfeile aus seiner Zeit als Bürgermeister im thüringischen Eisenach kennt, überzeugte die Trierer Verkehrsexperten von dem Konzept und beauftragte das Tiefbauamt, die Stadt auf geeignete Stellen zu überprüfen. Derzeit werden noch weitere Kreuzungen zur Anbringung eines Grünpfeils untersucht. Es gibt einige Regeln die zu beachten sind, wenn man an einer Ampel mit grünem Pfeil abbiegen möchte: Von zentraler Bedeutung ist, dass Rechtsabbieger keine Vorfahrt haben. Kommt ein Fahrzeug von links, hat es Vorfahrt. Entsprechend muss vor dem Abbiegen kurz angehalten werden, um den Verkehr zu prüfen. Als Faustregel gilt eine Zeit von rund drei Sekunden. Biegt man ohne kurz zu stoppen rechts ab, droht ein Bußgeld von 70 Euro. Zudem darf man nur rechts abbiegen, wenn man sich auf der rechten Spur eingeordnet hat.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort