Gesundheit Zwei weitere Todesfälle von Patienten aus dem Landkreis Trier-Saarburg

Gute und schlechte Nachrichten: Das Gesundheitsamt meldet zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Doch die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Trier-Saarburg ist erstmals seit Oktober unter den Warnwert von 50 gesunken.

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Foto: dpa/Matthias Bein

Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 30 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, neun aus der Stadt Trier und 21 aus dem Landkreis.

Auch heute wurden dem Gesundheitsamt zwei Todesfälle älterer Patienten aus dem Landkreis im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet. Damit sind bisher insgesamt 92 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes gestorben, nunmehr 73 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 19 aus der Stadt Trier.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 58,3 und im Landkreis bei 44,2 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100 000 Einwohnern. Damit sinkt die Inzidenz im Kreis erstmals seit Oktober unter den Warnwert von 50.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 336 – sieben weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 203 im Landkreis und 133 in der Stadt Trier.

Die Zahl der stationär behandelten Patienten beträgt aktuell 27 aus dem Landkreis und der Stadt Trier. 16 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, fünf im Kreiskrankenhaus Saarburg und sechs im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 482, VG Konz: 658, VG Ruwer: 200, VG Saarburg-Kell: 655, VG Schweich: 347, VG Trier-Land: 289.

 Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4211 (1580 in der Stadt Trier und 2631 im Landkreis Trier-Saarburg).

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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