Die drei Versionen einer Sitzung

Waldrach · Es ist Tradition, dass Ratsmitglieder und Bürgermeister nach der letzten Sitzung eines Jahres gemeinsam essen gehen. In diesem Jahr wird in der Verbandsgemeinde Ruwer vor dem Essen schwere Kost serviert. Denn der VG-Rat wird über Vorwürfe gegen Bürgermeister Bernhard Busch sprechen. Zudem bereitet dessen Rolle bei einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Landrat Günther Schartz Bauchschmerzen.

Waldrach. Das kennt wohl jeder, der in einem Vorstand aktiv ist oder der zum Elternabend in der Schule geht. Wenn ein Protokollant gesucht wird, senken sich die Blicke, und nahezu jeder hofft, dass dieser Kelch an ihm vorübergeht. Denn am Ende fehlt etwas oder es steht zu viel in der Mitschrift. Das vom Büroleiter Franz Becker angefertigte Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Ruwer Mitte November ist so ein Fall, bei dem es Ärger gibt.
In seiner Zusammenfassung geht es auch um das Anliegen der Fraktionen von SPD und Grünen im Verbandsgemeinderat Ruwer auf Einsicht in die Akten rund um die Vorwürfe gegen Bürgermeister Busch (der TV berichtete).Zurückhaltung in eigener Sache


Landrat Günther Schartz hat nun in einem Brief an den ersten Beigeordneten der VG Karl-Heinrich Ewald erneut klargestellt, dass es geradezu selbstredend sei, dass Busch befangen sei und dieser deshalb keine Niederschrift in eigener Angelegenheit zu verfassen habe.
Es gibt vonseiten der Ausschussmitglieder Änderungswünsche für den Text der ursprünglichen Niederschrift. Unter anderem soll in der endgültigen Version stehen, dass Bernhard Busch den Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt habe oder, dass Ausschussmitglied Stefan Metzdorf nicht damit einverstanden war, dass der Bürgermeister bei diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung leitete.
Über diese Ergänzungen ist bisher noch nicht entschieden worden. Gleichwohl ist eine Niederschrift im aktuellen Amtsblatt abgedruckt worden (siehe Grafik). Wobei diese um einen Satz ergänzt wurde, der so offensichtlich nicht mit Sitzungsteilnehmern abgesprochen worden war. Dieser lautet: "Deutlich machte er (Busch), dass es sich beim Verbandsgemeinderat um ein politisches Gremium und nicht um ein Gericht handelt."
Demjenigen, der diesen Satz ergänzt hat, droht disziplinarischer Ärger. Das hat Schartz in seinem Brief an den Beigeordneten Ewald mitgeteilt. Der Landrat schreibt: "Darauf hinweisen möchte ich noch, dass es sich bei einer wissentlich falsch formulierten Niederschrift zwar nicht um den Tatbestand der Falschbeurkundung handelt - allerdings kann durchaus eine Amtspflichtverletzung vorliegen."
Die Mitglieder des besagten Rats kennen die Vorwürfe gegen den Bürgermeister bisher nur aus der Zeitung oder aus einer Gerichtsverhandlung vor einigen Wochen. In der Sitzung am Mittwoch, 17.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses in Waldrach geht es darum, zu regeln, wer welche Akten einsehen darf. Hintergrund ist die Frage, wie die Kommunalpolitiker die Vorwürfe gegen den Verwaltungschef bewerten. Sie könnten die Meinung vertreten, dass trotz der von einem Verwaltungsmitarbeiter dokumentierten und bisher größtenteils nicht überprüften Vorwürfe das Vertrauensverhältnis zum Bürgermeister ungetrübt ist. Die Ratsmitglieder könnten jedoch auch zum Schluss kommen, dass eine Zusammenarbeit mit Bernhard Busch nicht mehr möglich ist. Dann könnten sie ein Abwahlverfahren einleiten, an dessen Ende die Bürger der Verbandsgemeinde über die Abwahl entscheiden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort