Die Sau ist dieses Mal nicht jagdgrün!

Zum Artikel "Toter Fuchs als Ekelfaktor" und zum Kommentar "Fundstelle ausmessen" (TV vom 14. Februar):

Es war richtig, dass ein Jogger Fotos gemacht hat und die Zeitung eingeschaltet hat. Aber warum hat eigentlich niemand diesen Zuständigkeits-Wirrwarr weiter hinterfragt? Um ein wenig Licht von der Jagdpächterseite aus in diese Angelegenheit zu bringen, seien mir einige Sätze gestattet: 1. Der Jagdpächter zahlt zusätzlich zu seinen anderen Kosten eine für die Jägerschaft sehr umstrittene Jagdsteuer in Höhe von 20 Prozent auf die Jagdpacht (die Jagdsteuer wurde in verschiedenen Bundesländern bereits abgeschafft oder zweckgebunden). Also gehe ich als Jagdpächter davon aus, dass die von mir bezahlten Jagdsteuern dazu dienen, die Kosten der Entsorgung des Fallwildes zu decken. 2. Der Pächter hat laut Gesetz zwar ein Aneignungsrecht aber keine Aneignungspflicht! Daraus ergibt sich, dass, wenn ein Jäger ein Stück Fallwild vom Straßenrand aufnimmt, seine Leistung auf einer freiwilligen Basis beruht, bei der eine automatische Unfallversicherung nicht gegeben ist (so viel zu "Fundstelle ausmessen"). 3. Von den Jägern, die in Gusterath jagen, ist mindestens einer immer telefonisch bei Tag und Nacht erreichbar, um gegebenenfalls der Polizei dabei zu helfen, verunfalltes Wild schnellstmöglich von seinen Qualen zu erlösen. Die neuen Telefonnummern liegen seit Anfang August der Gemeindeverwaltung Gusterath vor. Wir sind aber weiterhin nicht bereit, Kadaver aufzunehmen, zu entsorgen und das den verantwortlichen Stellen auch noch durch die Abgabe von Steuern zu bezahlen. Und wenn das nächste Mal ein toter Fuchs dazu benutzt werden soll, eine Sau durch das Dorf zu treiben, dann sollte bitte vorher feststehen, welche Farbe die Sau hat. In diesem Fall ist die Sau sicher nicht jagdgrün. Otto Juchem, Farschweiler Jagdpächter Gusterath

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort