Statistik Inzidenzen in Trier und Trier-Saarburg sinken weiter

Trier/Saarburg · 200 Personen sind aktuell noch infiziert. Es gibt nur zwei Neuinfektionen – beide aus der Stadt Trier. Im Kreis hat sich niemand neu angesteckt.

Die Sieben-Tage-Inzidenzen in Trier und Trier-Saarburg sinken weiter.
Foto: dpa-tmn/Julian Stratenschulte

Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 2 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – alle aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf nunmehr 7188 (2748 in der Stadt Trier und 4440 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz:

  • Stadt Trier: 7,2
  • Landkreis Trier-Saarburg: 7,4

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 200 – 2 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 148 im Landkreis und 52 in der Stadt Trier. Aktuell befindet sich kein Patient mehr wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg unverändert wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

  • VG Hermeskeil: 700
  • VG Konz: 1032
  • VG Ruwer: 448
  • VG Saarburg-Kell: 1129
  • VG Schweich: 644
  • VG Trier-Land: 487

Die 7-Tage-Inzidenz in den drei Verbandsgemeinden Saarburg-Kell, Hermeskeil und nun auch Ruwer beträgt somit null. Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt ein weiterer Nachweis von Virus-Mutationen gemeldet.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln weiterhin beachten

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät auch bei den aktuell niedrigen Zahlen unverändert, im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort