"Die Spitze muss nach oben": Für Amtsstuben kursiert eine Richtlinie zur Aufstellung von Dienstweihnachtsbäumen

Konz/Saarburg · Viele Rathäuser, Schulen und Gerichte sind seit einigen Wochen mit Weihnachtsbäumen geschmückt. Doch geht dabei wirklich alles amtlich korrekt zu? Im Internet kursiert eine (keinesfalls bierernst gemeinte) Dienstanweisung zur Aufstellung von Dienstweihnachtsbäumen, die sogenannte Dwbm.

Konz/Saarburg. Die Bezeichnung Dienstanweisung ist eigentlich nicht korrekt. Im Lauf der Zeit hat sich diese Kurzform unerlaubterweise in den bürokratischen Wortschatz eingeschlichen. Richtigerweise handelt es sich um die "Arbeitsorganisationsrichtlinie über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung finden" (ArbOrgRichtl. Dwbm). Es handelt sich bei besagten Objekten um Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden. Dwbm dürfen nur von sachkundigem Personal und nach Anweisung des Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass:
a) der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einem zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht wird;
b) der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Bediensteter (Bdst) hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht bzw. durch Zurufe wie "mehr links" usw. korrigiert;
c) im Umfallbereich des Dwbm dürfen keine zerbrechlichen oder zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sein.
Weiterhin sind die Dwbm mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung (Kerzen) beruhen, dürfen nur Verwendung finden, wenn
a) die Bdst über die Gefahren von Feuersbrünsten ausreichend unterrichtet worden sind;
b) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper entsprechend unterwiesener Bdst mit Feuerlöscher bereitsteht.
In Dienststellen mit ausreichend Personal kann man Krippenspiele zur Aufführung gelangen lassen. Es sind mindestens folgende, in der Personalplanung vorzusehende Bdst nötig: Maria (weibliche Bdst), Josef (länger dienender Beamter mit Bart), Kind (kleinwüchsiger Bdst), Ochs, Esel (geeignete Bdst).

Auf der Suche nach Weihnachtsbäumen in öffentlichen Gebäuden wurden unsere Reporter an folgenden Orten fündig: Weihnachtsbaum in der Polizeiwache in Konz: Die Polizisten der Konzer Polizeiwache haben ihren Dienstweihnachtsbaum in ihrem Aufenthaltsraum im ersten Stock des Gebäudes in der Granastraße aufgestellt. Polizist Dirk Mayer erklärt: "Wir haben ihn selbst geschmückt." Der Baum ist sehr klassisch gehalten: Rote Kugeln, Strohsterne und eine Lichterkette. Den Baum haben Mitarbeiter des städtischen Bauhofs besorgt - natürlich aus heimischen Wäldern. Abgebaut wird die Edeltanne irgendwann im Januar.
Weihnachtsbaum Schulzentrum Schweich: besorgt vom Personalrat, kommt aus dem Thommer Wald, ist eine Fichtenart, aufgestellt von den Hausmeistern Frank Weiss und Norbert Reh, geschmückt vom Kollegium, unter anderem mit Wichtelfiguren, die die sechste Klasse zusammen mit Bewohnern des Altenheims St. Martin gebastelt hat. Abgebaut wird der Baum in den Weihnachtsferien.

Weihnachtsbaum Kreisverwaltung Trier-Saarburg: In diesem Jahr zeichnen Hausmeister Klaus Raskob und Landrats-Chauffeur Christoph Ambre für den Kreis-Weihnachtsbaum im Dienstgebäude in Trier verantwortlich. Seit dem ersten Advent erstrahlt die Nordmanntanne aus dem Mehringer Forst, die viel Platz für Dekoration lässt. Die Luftigkeit soll laut Kreistagsmitgliedern kein Hinweis auf die Finanznot des Kreises sein. Abgebaut wird der Baum, wenn die ART den Weihnachtsbaum-Abholservice anbietet.
Weihnachtsbaum Amtsgericht Saarburg: Der Weihnachtsbaum des Amtsgerichts Saarburg steht in der Pforte. Aufgestellt wird die Nordmanntanne, die aus dem Saarburger Kammerforst kommt, von einem Wachtmeister. Der ist auch dafür zuständig, den Baum zu schmücken. Weggeräumt wird die Tanne nach den Heiligen Drei Königen, Dienstag, 6. Januar.

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