Urteil Feuer und Flamme für den Job

Trier · Die Stadt Trier erteilt einem Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsfeuerwehr eine Absage. Doch der Mann geht vor Gericht und erkämpft sich eine zweite Chance.

Die Stadt Trier erteilt einem Bewerber um eine Ausbildungsstelle als Brandmeister bei der Berufsfeuerwehr eine Absage. Doch der Mann geht vor Gericht und erkämpft sich eine zweite Chance.
Foto: TV/Cheryl Cadamuro

Die Ergebnisse waren offenbar nicht berauschend. Der Bewerber um eine von 15 ausgeschriebenen Ausbildungsstellen zum Brandmeister der Berufsfeuerwehr Trier musste einen Sporttest, einen Theorietest und ein Vorstellungsgespräch hinter sich bringen, landete aber im Gesamtranking des zweiteiligen Eignungstests nur auf Platz 39 von 41. Und auch im Vorstellungsgespräch konnte er „seine mangelnden sportlichen Leistungen nicht ausgleichen“ – so begründete die Stadt Trier ihre Ablehnung. Sie ist der zuständige Arbeitgeber, denn die Berufsfeuerwehr Trier ist formal ein städtisches Amt.

Doch der Mann, ein ehemaliger Zeitsoldat der Bundeswehr, akzeptierte diese Ablehnung nicht und wandte sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Trier. Er forderte, ihm eine zweite Chance zu geben und eine Ausbildungsstelle bis zum Abschluss eines neuen Auswahlverfahrens freizuhalten.

Damit hat er recht, entschied das Gericht in Trier, denn die Stadt habe einen Fehler gemacht. Der Eignungstest an sich, die Anforderungen an die Bewerber und die Gewichtung der einzelnen sportlichen Disziplinen (siehe Info) seien zwar völlig in Ordnung. Doch die Verwaltung habe das Vorstellungsgespräch, das im Auswahlverfahren ebenso viel Gewicht hat wie der zweiteilige Eignungstest, nicht schriftlich dokumentiert. „Die Wertung des Vorstellungsgesprächs kann mangels Dokumentation der hierbei gewonnenen Erkenntnisse nicht nachvollzogen werden“, lautet die Argumentation des Gerichts. Deshalb müsse die Stadt das Auswahlverfahren wiederholen und den gescheiterten Bewerber noch einmal antreten lassen. Es sei schließlich nicht auszuschließen, „dass der Antragsteller bei ordnungsgemäßer Einbeziehung der im Vorstellungsgespräch erzielten Punkte zum Zuge komme“.

Muss die Stadt Trier das gesamte Auswahlverfahren für die 15 ausgeschriebenen Ausbildungsstellen zum Brandmeister wiederholen?  Nein, sagen sowohl das Verwaltungsgericht als auch die Verwaltung. Der aus Sport und Theorie bestehende Eignungstest bleibt so bestehen, wie er ist. Nur das Vorstellungsgespräch läuft noch einmal, und das auch nur in drei Fällen, nicht in 15.

Denn der Gescheiterte war einer von drei Zeitsoldaten, die sich um eine Ausbildungsstelle zum Brandmeister beworben haben. Für Soldaten hat die Stadt Trier eine der 15 Ausbildungsplätze als sogenannte Vorbehaltsstelle reserviert. Die drei Zeitsoldaten, darunter der Kläger, können deshalb zu einem zweiten Vorstellungsgespräch antreten.

Der abgelehnte Bewerber scheiterte jedoch vor Gericht mit der Forderung, die Zahl dieser Vorbehaltsstellen für Zeitsoldaten auf zwei zu erhöhen. Dieser Anspruch bestehe nicht, urteilten die Richter.

Stadt-Sprecher Michael Schmitz erklärt die Lage aus Sicht der Verwaltung. „Obwohl eine Dokumentation auch des Bewerbungsgesprächs beim Personalamt vorlag, wird die Stadt nun den Vorgaben des Verwaltungsgerichts folgen, das Verfahren im Hinblick auf das Bewerbungsgespräch in Form eines strukturierten Interviews neu durchzuführen.“ Es sei das Ziel der Stadt, keine weitere juristische Auseinandersetzung zu führen, sondern möglichst schnell die offene Stelle bei der Feuerwehr besetzen zu können.

Die nächste Vorstellungsrunde wird laut Schmitz im Februar stattfinden. Die Stelle ist zum 1. April zu besetzen. „Es wird durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts daher voraussichtlich nicht zu einer Verzögerung bei der Besetzung der Stelle kommen“, sagt der Sprecher der Verwaltung.

Generell werden die Vorstellungsgespräche bei allen Ämtern dokumentiert, betont Schmitz. „Es gibt jeweils eine Fragenmatrix für jedes Bewerbungsverfahren. Die Antworten auf die Fragen werden von jedem Mitglied der jeweiligen Bewertungskommission dokumentiert und beim Personalamt aufbewahrt.“

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