Die Steil(vor)lage aus Brüssel

Eine durchwachsene, aber keinesfalls negative Bilanz zogen die Mitglieder des Kreisbauern- und Winzerverbandes (Kreis-BWV) Trier-Saarburg bei ihrer Jahreshauptversammlung in Schweich. Der deutsche Weinbaupräsident Norbert Weber erläuterte zudem Aspekte der kommenden EU-Weinmarktreform. Im Vordergrund stand das neue Bezeichnungsrecht, das auch die Bezeichnung "Steillage" auf die Etiketten bringen soll.

 Rieslinganbau über Mehring: Lagen wie diese können künftig mit geschützter Ursprungsbezeichnung als „Steillage“ registriert werden. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Rieslinganbau über Mehring: Lagen wie diese können künftig mit geschützter Ursprungsbezeichnung als „Steillage“ registriert werden. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Schweich. Kreisvorsitzender Walter Clüsserath begrüßte neben den ungewöhnlich zahlreich erschienenen Mitgliedern auch die Vertreter der Verbandsgemeinden, der Verwaltung, aller der Landwirtschaft verbundenen Organisationen sowie den stellvertretenden BWV-Präsidenten Heribert Metternich.

BWV-Vizepräsident Metternich schloss sich mit einer kritischen Betrachtung der nationalen wie internationalen Wirtschaftslage an. Der Redner vermisste ein nachhaltiges Wirtschaften bei Industrie, Banken und Handel, die nur noch auf den kurzfristigen Gewinn schauten, was letztlich die "Blase platzen ließ". Anders orientiert, langfristig und nachhaltig, arbeite hingegen die Landwirtschaft. Leider sei es versäumt worden, sie dennoch oder gerade deshalb in das Konjunkturpaket einzubinden.

Landrat Günther Schartz sah im 60. Jahr des Kreis-BWV die Zukunft von Landwirtschaft und Weinbau im Kreis gesichert. Trotz eines Rückgangs der Betriebe von 2003 bis 2007 um 13, 7 Prozent habe sich die landwirtschaftlich genutzte Fläche im gleichen Zeitraum um 1,3 Prozent erhöht. Die Rebfläche sank laut Schartz von 2003 bis 2006 zunächst um 4,5 Prozent auf 3381 Hektar, nahm inzwischen aber wieder um ein Prozent zu. Insgesamt zeigten die Qualitätsanstrengungen der Winzer Wirkung: Immer mehr Trauben, Most und Wein aus dem Kreis gingen über Festverträge und Qualitätskonzepte der Kellereien und Genossenschaften sowie über erfolgreiche Selbstvermarkter an die Abnehmer.

Bezeichnungsrecht lässt Köpfe rauchen



Die Reform der EU-Weinmarktordnung aus Sicht des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) erläuterte dessen Präsident Norbert Weber. Einiges an Klärungsbedarf sah er auf nationaler Ebene am neuen Bezeichnungsrecht, das zum 1. August in Kraft tritt. Immerhin ist es in dem komplizierten Geflecht von neuen Weinkategorien, Bezeichnungen und Etikettierungen gelungen, den Anbaugebietsnamen "Mosel" als geschützte Ursprungsbezeichnung zu registrieren.

Die Steillagen sollen darin besonders hervorgehoben, benannt und geschützt werden. Wie die Flächen an Mosel, Saar und Ruwer örtlich und überörtlich eingestuft und welche Bezeichnungen beantragt werden können, erschloss sich den meisten Zuhörern jedoch noch nicht.

Dies zeigte die anschließende Aussprache, bei der die unklaren Antragskriterien für die künftige Steillagenauszeichnung und für Einzellagen im Mittelpunkt standen.

Vorsitzender Clüsserath vermisste die angebliche Vereinfachung durch das neue Bezeichnungsrecht: "Der Verbraucher hat das alte System schon nicht verstanden - wie soll er nun den neuen Bezeichnungswirrwar durchschauen."

Meinung

Noch ein Papier aus Brüssel

Überschaubarer sollten die Weinbezeichnungen für die Verbraucher werden. War aber wohl nichts! Die Eurokaten haben sich wieder mächtig angestrengt und ein neues Monster geschaffen. Die Dummen sind nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Winzer, deren Existenz an den Beschlüssen aus Brüssel hängt und die schon heute unter der Bürokratie ersticken. Am 1. August ist Stichtag, doch in Deutsch übersetzte EU-Ausführungsbestimmungen existieren noch nicht. Wenigstens konnte (vorerst) die Bezeichnung "Mosel" gerettet werden. f.knopp@volksfreund.de

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