Verbandsgemeinde Ruwer „Das Vertrauen endgültig verloren“

Trier/Ruwer · Die Urteilsbegründung im Fall des Ex-Bürgermeisters der VG Ruwer, Bernhard Busch, umfasst harte Worte.

 Bernhard Busch.

Bernhard Busch.

Foto: Anja Fait

Es ist ein ungewöhnlicher Zeitpunkt für das im Jahr 2017 wahrscheinlich am meisten beachtete Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. Am Freitagmittag vor dem Wochenende des Jahreswechsels schickt die Pressestelle des Gerichts die ausführliche Urteilsbegründung  im Fall Bernhard Busch. Das Gericht hatte Busch, der von 1996 bis 2017 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer war, in einem Disziplinarverfahren das Ruhegehalt aberkannt (der TV berichtete am 29. November).

Bernhard Busch (58) ist zum  1. August auf eigenen Antrag aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand gewechselt, bereits seit Mitte März war er krankgeschrieben. Das Amtsgericht Trier hatte ihn im Oktober 2016 wegen Betrugs schuldig gesprochen und verwarnt. Busch hat Reisekostenerstattungen, die der Verbandsgemeinde zustanden, für sich behalten. Der Landkreis Trier-Saarburg stellte darüber hinaus ein schweres Dienstvergehen fest, deshalb landete der Fall Busch auch vor dem Verwaltungsgericht. Das Urteil — die Aberkennung des Ruhegehalts — ist bekannt, die Begründung fehlte. Bis jetzt.

In der schriftlichen Urteilsbegründung heißt es, Busch habe sich in den Jahren 2001 bis 2015 in insgesamt 192 Fällen eines Betruges zulasten der Verbandsgemeinde Ruwer mit einem Gesamtschaden in Höhe von 15 000 Euro schuldig gemacht. Das sei ein „schwerwiegender Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs– und vertrauenswürdigem Verhalten sowie gegen die Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung“.

Busch habe als Behördenleiter eine eigene Dienstanweisung zur Abrechnung von Fahrtkosten mit dem Dienstkraftwagen erlassen, diese selbst missachtet und damit gegen seine Gehorsamspflicht verstoßen. Durch dieses Verhalten habe er „das Vertrauen des
Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren“. Das Gericht betont: Wäre Busch zum Zeitpunkt des Urteils noch als Bürgermeister im Dienst gewesen, hätte er „aus dem Beamtenverhältnis entfernt“ werden müssen. Da er aber schon im Ruhestand war, „ist ihm nach den gesetzlichen Regelungen das Ruhegehalt abzuerkennen“.

Das Gericht geht in der Begründung auch darauf ein, warum es sich für die aus Sicht Buschs härteste Option entschieden hat. „Die Notwendigkeit ergibt sich bereits aus der Höhe des entstandenen Schadens sowie aus dem Umstand, dass der Beklagte über einen langen Zeitraum ihm nicht zustehende Gelder entgegengenommen und für eigene Zwecke verwendet hat.“

Außerdem seien die Gelder unmittelbar auf Buschs Privatkonto geflossen, „wodurch die
Kostenerstattung dem damit befassten Sachbearbeiter verborgen geblieben ist“. Das Gericht betont vor allem, dass Busch seine selbst erlassene Dienstanweisung „fortwährend missachtet“ hat. Dadurch habe er eine hohe Hemmschwelle überwunden und seine Absicht gezeigt, sich zu bereichern.

„Ein solches Handeln stellt die Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Beamten infrage“, heißt es im Urteil. Busch habe auch „in grobem Maße seine Stellung als Behördenleiter und Vorgesetzter in Vorbildfunktion geschädigt“. Ein Bürgermeister, der diese Seite seines Amtes ignoriere, gebe ein negatives Beispiel, „welches das Vertrauen der Bürger in eine rechtsstaatliche Verwaltung erschüttere und sie ermuntern könne, ebenso Leistungen ohne die dafür erforderliche Berechtigung geltend zu machen oder zu behalten“.

Zwar sei ihm zugute zu halten, dass er den entstandenen Schaden wieder gutgemacht hat, seine Taten gestanden hat und als Bürgermeister „über zwei Jahrzehnte anerkennenswerte und überdurchschnittliche Leistungen“ erbracht hat. Doch das Ziel, dauerhaft bestmögliche Leistungen zu erbringen, gehöre zum „Selbstverständnis eines jeden Beamtenverhältnisses“.

Bernhard Busch kann in Berufung gehen und den Fall vor das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bringen. Ob er das tut, steht noch nicht fest. Der TV erreicht Buschs Anwalt Andreas Ammer am Freitagnachmittag in dessen Trierer Kanzlei. „Wir haben die Urteilsbegründung am Donnerstag erhalten“, sagt Ammer. „Wir haben eine Frist bis zum 28. Januar, innerhalb derer wir unser Vorgehen entscheiden müssen. Diese Frist werden wir nutzen.“

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