Die Zeit läuft ab für die Nato-Nutzer

Newel/Kordel · Auf dem Gelände der ehemaligen Nato-Raketenstation Butzweiler sind zwei Betriebe beheimatet, die es dort rechtlich gesehen nicht geben dürfte. Nun hat es einen erneuten Versuch gegeben, die Situation zu klären.

Die Zeit läuft ab für die Nato-Nutzer
Foto: (h_tl )

Newel/Kordel. So, wie es ist, kann es nicht bleiben. Darin sind sich wohl alle Beteiligten einig. Neben den Besitzern zweier Gewerbebetriebe auf dem Gelände der ehemaligen Nato-Raketenstation Butzweiler sind dies die Kreisverwaltung Trier-Saarburg und die Ortsgemeinde Kordel. Die Ortsgemeinde deshalb, weil das an Newel-Butzweiler angrenzende Gebiet Kordeler Gemarkung ist. Die Behörde, weil sie dafür sorgen muss, dass Gewerbebetriebe nur in entsprechenden Gebieten aktiv sein dürfen. Und nicht zu vergessen die Gewerbetreibenden, die mit ihren Firmen Geld verdienen wollen.
Mit der Einigkeit ist es jedoch vorbei, wenn es darum geht, eine Lösung für das seit Jahren schwelende Problem zu finden. Die Ursprünge für die Misere reichen zurück in die Zeit des Ost-West-Konflikts. Ab den 50er Jahren beanspruchten Militärs zahlreiche Flächen für ihre Stellungen. Auf dem Plateau oberhalb von Butzweiler stationierten US-amerikanische Streitkräfte Raketen, die die Basen in Spangdahlem und Bitburg schützen sollten.
Plötzlich gilt deutsches Recht


Spätestens mit der deutschen Wiedervereinigung war es dann vorbei mit der allgegenwärtigen Militärpräsenz. Und so zogen dann auch die Militärs in Butz-weiler ab. Was blieb, war ein Gelände mit Gebäuden und Hallen, für die es nach deutschem Recht keine Genehmigung gegeben hat. Denn auf Militärgeländen gilt kein deutsches Planungsrecht. Sobald der Sonderstatus wegfällt, schon.
Während nun beispielsweise Stadt Bitburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie die Anliegergemeinden Scharfbillig und Röhl sich daran machten, das Gelände der Air-Base Bitburg zu überplanen und umzunutzen, lief das bei Raketenstation Butzweiler anders. Eine Firma kaufte die gesamten Flächen vom Bund als Eigentümer dieser Konversionsfläche. Pläne zum Bau von Windrädern oder einer Biogasanlage scheiterten in den folgenden Jahren. Was klappte, war der Verkauf von Teilflächen an Gewerbetreibende.
Derzeit laufen die Arbeiten an einem Bebauungsplan, der die Errichtung eines Solarparks auf einem Großteil der Flächen zum Ziel hat. Nach Auskunft von Kordels Ortsbürgermeister Medard Roth wartet die Gemeinde derzeit darauf, dass ihr vom Investor ein sogenannter städtebaulicher Vertrag vorgelegt wird.
Letztes Mittel: Räumung


Unklar ist, was aus den beiden Gewerbebetrieben wird, die dort angesiedelt sind, ohne, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Vor dem Verwaltungsgericht Trier scheiterten die Inhaber mit ihrem Ansinnen, ein Bleiberecht zu erstreiten. Nun sollte die jüngste Sitzung des Ortsgemeinderats Kordel die Lösung bringen.
Für diese hatte die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jeromin/Kerkmann den Entwurf eines städtebaulichen Vertrags vorbereitet, der die gewerbliche Nutzung der Raketenstation legalisieren sollte.
Doch es ist anders gekommen. Medard Roth: "Der Antrag ist wenige Stunden vor der Ratssitzung zurückgezogen worden." Der Kordeler Ortsbürgermeister hofft nun, zeitnah alle Beteiligten erneut an einen Tisch zu bekommen. "Am liebsten wäre es mir, wenn auch Vertreter der Kreisverwaltung dabei wären." Bei der Behörde scheint die Geduld langsam zu schwinden. Nach Auskunft von Pressesprecher Thomas Müller habe man den Beteiligten nach dem Verwaltungsgerichtsurteil im Frühjahr Zeit gegeben, eine Lösung für das Problem zu finden. Was geschieht, wenn diese zeitnah nicht gefunden wird, ist klar. Dann wird das Zwangsgeld in Höhe von 1500 Euro fällig, das den Inhabern der Gewerbetriebe bereits im Frühjahr 2014 in Aussicht gestellt worden ist. Sollte dies nicht helfen, kann die Kreisbehörde als letztes Mittel die Firmen räumen lassen. Die dadurch entstehenden Kosten müssten die Inhaber der beiden Betriebe auf dem Gelände der Raketenstation zahlen.

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