Dienstreiseaffäre: Staatsanwaltschaft Trier beantragt Strafbefehl gegen Bürgermeister der VG Ruwer

Trier/Waldrach. · Weil er über Jahre hinweg Reisekosten nicht richtig abgerechnet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Trier nun einen Strafbefehl beantragt.

 Bleibt im Amt: Bürgermeister Bernhard Busch.

Bleibt im Amt: Bürgermeister Bernhard Busch.

Foto: Friedhelm Knopp

Die Staatsanwaltschaft Trier hat einen Strafbefehl wegen Betrugs durch Unterlassen gegen Bernhard Busch, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer, beantragt. In 63 Fällen habe er zwischen 2010 und 2015 Reisekostenentschädigungen einbehalten, die der Verbandsgemeinde zugestanden haben. Es geht um eine Summe von rund 6300 Euro.
Nach Auskunft von Buschs Rechtsanwalt steht derzeit noch nicht fest, ob sein Mandant einen Strafbefehl akzeptiert. Sollte das Amtsgericht diesen erlassen, müsste er rechtlich geprüft werden.

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