Dokument der Baugeschichte

Zur Berichterstattung über die Genehmigung zum Umbau der alten Reichsbahndirektion Trier:

Mit Bedauern mussten wir dem Artikel das Urteil des Verwaltungsgerichts entnehmen. Hierzu ergänzend ist zu betonen, dass die Stadt lediglich den Ausbau der jetzt von der Triwo gewünschten Form des Dachausbaues abgelehnt hatte.

Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb dem Investor nach Auffassung des Gerichtes durch den eingeschossigen Ausbau ein unzumutbarer finanzieller Schaden entstehen soll. Schließlich hatte die Triwo das Baudenkmal erst vor kurzem in voller Kenntnis der zu erwartenden Auflagen erworben.

Nun klagte sie gegen eine Entscheidung der Stadt, die in zahlreichen Abwägungen, zum Beispiel im Denkmalpflegebeirat, auch in Vorgesprächen mit der Triwo vorbereitet und abgestimmt wurde. Ein wesentliches Charakteristikum des historischen Baus ist gerade sein geschlossener Dachkörper.

Dennoch wollte die Denkmalpflege zur Ermöglichung der Nutzung darin noch für verträglich gehaltene Öffnungen gestatten.

Die Triwo aber will noch mehr - und zahlreiche mit Auflagen bedachte Denkmaleigentümer werden sich bei diesem Vorgehen fragen, ob sie ihre wirtschaftlichen Interessen bisher nicht professionell genug vertreten haben.

Zu betonen ist, dass der Bau nicht nur wichtiges Dokument der Baugeschichte Triers ist, sondern Teil eines Ensembles, in dem soeben zahlreiche Maßnahmen im Interesse der Attraktivitätssteigerung Triers anstehen: der Balduinsbrunnen nebenan, das Umfeld des Bahnhofes, Polizeipräsidium und St. Maximin, die Allee bis zur Porta Nigra (bevorstehender Wettbewerb). Sollten tatsächlich alle Möglichkeiten, die Wirtschaftlichkeit eines Bauwerkes zu beeinflussen, mit der vorgelegten scheinbar unverrückbaren Berechnung ausgeschöpft sein?

Mit seiner Weigerung gegenüber den Kompromissen der Denkmalpflege würde der Investor bereits am Beginn ein Stück aus dem Zukunftskonzept dieses wichtigen Stadtraumes herausbrechen. Dessen städtebauliche Aufwertung aber käme nicht zuletzt dem Objekt der Triwo zugute. Es erfordert deshalb auch ihren Beitrag.

Wir fordern die Stadt auf, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Sie muss ihren Willen bekräftigen, im Interesse Triers zielstrebig an dem Gesamtkonzept festzuhalten.

Albrecht Wien, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz Trier

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