Drei Bauanträge und ein Klagefall

TRIERWEILER. Mittlerweile liegen drei Anträge auf zusätzliche Bordell-Ansiedlungen im Gewerbegebiet Trierweiler vor. Während eine Änderung des Bebauungsplans diese Pläne vereiteln soll, zeichnet sich ab, dass letztendlich die Gerichte darüber entscheiden werden, ob es bei den zwei bestehenden Etablissements bleibt oder weitere hinzukommen.

"Gleiches Recht für alle" fordert Raumausstatter-Meister Erich Gelz und hat für seinen Betrieb im Gewerbegebiet Trierweiler einen "Antrag auf Nutzungsänderung für einen Bordellbetrieb" gestellt. Zunächst könnte man annehmen, dass Gelz, zu dessen Kunden auch hohe Würdenträger des Klerus zählen, Hals über Kopf von der Raumausstatter-Branche ins Rotlicht-Milieu überlaufen möchte. Dem ist aber nicht so. Vielmehr hat er den Antrag aus Frust gestellt. "Kunden werden abgeschreckt"

"Es kann doch nicht sein, dass durch Bordell-Konzessionen Grundstücke um das Drei- bis Vierfache aufgewertet werden zu Lasten der benachbarten Handwerker. Diese müssen einen Wertverlust ihrer Immobilien und Umsatzeinbußen hinnehmen", sagt Gelz. Er habe grundsätzlich nichts gegen Bordelle, aber wenn sich eins in der unmittelbaren Nachbarschaft befände, schrecke das seine Kunden ab. "Meine Kundschaft ist meist über 50; da haben doch viele Angst, sich auf meinen Parkplatz zu stellen, weil sie mit dem Bordell in Verbindung gebracht werden könnten", glaubt der Raumausstatter. Noch ist unklar, ob "Pearls"-Betreiber Rigo Wendt tatsächlich von seinem alten Standort im Gewerbegebiet hoch in das ehemalige Vitalcenter in der Römerstraße umziehen kann und damit zum Nachbarn von Gelz wird. Wendt hat zwar Bestandsschutz für das "Pearls", dieser ist aber an das Gebäude gekoppelt und nicht an die Person. Seinen Bauantrag für den neuen Standort will der Zweckverband Wirtschaftsförderung im Trierer Tal dadurch verhindern, dass im Bebauungsplan Bordelle und ähnliche Etablissements ausgeschlossen werden (der TV berichtete). Neben den Anträgen von Wendt und Gelz liegt nach TV-Informationen auch ein Bauantrag von Luxemburger Geschäftsleuten für ein Bordell vor. Wie Zweckverbands-Geschäftsführer Lothar Weis mitteilt, sollen alle Anträge um ein Jahr zurückgestellt werden. Diese Frist, die laut Baugesetzbuch dann möglich ist, wenn dadurch städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden werden sollen, will der Zweckverband zur Änderung des Bebauungsplans - dann mit der Bordell-Klausel - nutzen. Weis rechnet zwar damit, dass Antragsteller gegen den Bescheid klagen werden. Hoffnung machen ihm aber Gerichtsurteile aus dem Jahr 2005, in denen Bordelle aus Bebauungsplänen ausgeschlossen wurden. Die Gründe seien in mehreren Urteilen auch für Trierweiler anwendbar, sagt Weis. Er befürchtet, dass bei der Etablierung eines Rotlichtbezirks ein Imageverlust für das Gewerbegebiet eintritt mit der Folge, dass sich dort keine weiteren Betriebe mehr ansiedeln wollen. "Das wäre fatal für das überregional bedeutsame Gewerbegebiet mit seinen 1200 Arbeitsplätzen", sagt der Geschäftsführer. Dieses Argument macht sich auch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Genehmigungsbehörde zu eigen. Die Kreisverwaltung werde dem Antrag des Zweckverbandes auf Rückstellung der Bauanträge nach Paragraph 15 Baugesetzbuch stattgeben, teilt Kreis-Pressesprecher Thomas Müller mit. Dagegen seien Rechtsmittel möglich "und zu erwarten". Unterdessen muss sich die Kreisverwaltung bereits mit einer Untätigkeitsklage befassen, die die Anwälte von Rigo Wendt eingereicht haben. Am 18. Juli habe sein Mandant die Baugenehmigung beim Kreis beantragt und nach seiner Einschätzung hätte diese bereits genehmigt werden müssen, meint Anwalt Jochen Kerkmann (Andernach). Am 28. September sei dann die Untätigkeitsklage erfolgt. Der Kreis versuche Zeit zu gewinnen, glaubt der Anwalt, um dann mit einer Änderung des Bebauungsplans den Bauantrag verhindern zu können. Zulässigkeit der Klage wird geprüft

Die Untätigkeitsklage sei der Kreisverwaltung erst am Freitag vom Verwaltungsgericht Trier übermittelt worden, sagt dazu Pressesprecher Müller. Die Verwaltungsgerichts-Ordnung gewähre normalerweise eine Bearbeitungsfrist von drei Monaten. Der Bauantrag sei bei der Kreisverwaltung am 7. August eingegangen. Müller: "Vermutlich soll durch die Klage das Widerspruchsverfahren umgangen werden." Die Kreisverwaltung werde dem Verwaltungsgericht die Akten vorlegen. Dieses prüfe zunächst die Zulässigkeit der Klage zu diesem frühen Zeitpunkt. Werde positiv beschieden, so Müller, erfolge die Entscheidung über den Bauantrag durch das Verwaltungsgericht; andernfalls gingen die Akten zur Kreisverwaltung zurück oder das Verfahren werde ausgesetzt.

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