Drei Jahre Haft für Prostituierten-Schläger
Trier · Bis zur Bewusstlosigkeit hat ein 21-Jähriger im Februar 2014 eine Frau in einem Trierer Bordell zusammengeschlagen. Verurteilt wurde er dafür gestern vom Trierer Landgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe - allerdings nicht wegen schwerer Körperverletzung, sondern wegen Vollrauschs.
Trier. Er griff ihr in die Haare, schlug ihren Kopf mehrmals gegen die Wand, und als sie zu Boden ging, trat und schlug er weiter auf sie ein, bis sie ohnmächtig wurde. Mit gebrochenem Kiefer und schweren Prellungen an Kopf und Körper lag die Frau, die als Prostituierte im Trierer Eros-Center arbeitet, zwei Wochen lang im Krankenhaus. Bis heute trägt sie eine stabilisierende Metallplatte im Kopf. Alleine auf die Straße traut sich sie kaum noch, auch bei der Arbeit begleitet sie ständig die Angst.
"Ein solches Ausmaß von Gewalt erleben wir selbst hier vor Gericht selten", sagte Armin Hardt, vorsitzender Richter am Trierer Landgericht, gestern.
Was die Ursache für den Gewaltausbruch des 21-jährigen Täters aus dem Landkreis Cochem-Zell war, darum ging es beim dritten Verhandlungstag des Prozesses. Denn der Täter hatte nach eigenen Angaben vor der Tat nicht nur 20 Jägermeister, zwei große Biere und einen Cocktail getrunken, sondern auch zwei Ecstasy-Tabletten eingeworfen. Die immense Menge an Alkohol und Drogen könne dazu geführt haben, dass der Mann sich zum Tatzeitpunkt in einer psychotischen Situation befunden habe, ohne Kontrolle über sein Handeln, erläuterte die psychiatrische Gutachterin. Indizien dafür seien der starre Blick, der dem Opfer vor der Tat aufgefallen war. Die Frau hatte außerdem ausgesagt, dass der junge Mann "sich wie irre" aufgeführt habe.
Beim Sex, der dem Gewaltakt vorausging, habe er wild mit den Armen gerudert und laut mit den Zähnen geknirscht.
Die Staatsanwaltschaft zweifelte die Schuldunfähigkeit des Täters an: "Vor- und hinterher hat er rational und klar gehandelt - dass er ausgerechnet in dem kurzen Zeitfenster dazwischen seine Steuerungsfähigkeit verloren haben soll, ist untypisch", sagte Staatsanwältin Saskia Mielke, die eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung forderte. Marc Fornauf, der das Opfer vor Gericht vertrat, warf dem Täter vor, seinen Drogenkonsum vor Gericht höher anzugeben, als er tatsächlich war, um so eine Schuldunfähigkeit vorzutäuschen. "Der Täter war allerdings voll steuerungsfähig, es gibt keinen Strafmilderungsgrund", sagte Fornauf, der fünf Jahre Haft forderte.
Richter Hardt begründete dagegen in seinem Urteil: "Die Tat erfüllt zwar die Merkmale einer gefährlichen Körperverletzung. Aber die Gutachterin hat überzeugend dargelegt, dass der Täter wegen des hohen Alkohol- und Drogenkonsums nicht schuldfähig gewesen sein könnte. Dass die Tat plötzlich und ohne konkreten Anlass - es gab vorher keine Auseinandersetzung über Geld oder die sexuellen Handlungen - passiert ist, spricht ebenfalls für einen drogeninduzierten Ausraster." Statt wegen Körperverletzung müsse der 21-Jährige daher bestraft werden, weil er sich so stark betrunken habe, dass er nicht mehr wusste, was er tat. Das verhängte Strafmaß: drei Jahre Gefängnis.
Verteidiger Otmar Schaffarczyk kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen. "Das Gericht hat anerkannt, dass mein Mandant schuldunfähig war - drei Jahre Haft für diese Einzeltat, die in einem wahnhaften Zustand binnen 15 Minuten begangen wurde, ist daher zu viel", sagte Schaffarczyk, der eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten fordert. woc