Drei Schuldsprüche im Rockerprozess

Trier · Das Landgericht Trier hat drei Männer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu vier-, drei- und zweieinhalbjährigen Haftstrafen verurteilt. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, müssen sie ins Gefängnis.

Trier. Gebrochene Augenhöhlen, Jochbeine und Nasen, ausgeschlagene Zähne und Prellungen: Das ist die Bilanz der Nacht auf den 29. November 2014. Damals treffen fünf Männer, größtenteils Mitglieder des Motorradclubs (MC) Cavemen, auf dem Weg zum Clubheim in der Karl-Marx-Straße, auf eine vierköpfige Gruppe, die von einer Weihnachtsfeier kommt. Es kommt zur Schlägerei wegen eines Gullydeckels, den einer der Rocker herausgehoben und auf die Straße gelegt haben soll. Ein Polizist und seine Kollegin kommen hinzu, die Lage eskaliert weiter. Drei Rocker sollen auf die am Boden liegenden Opfer, darunter zwei Polizeibeamte, eingetreten und sie schwer verletzt haben.
Urteil: Fast zwei Jahre nach der Tat warten drei Männer, ein 30-Jähriger, ein 36-Jähriger und ein 56-Jähriger, auf das Urteil der dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier. Bevor der Vorsitzende Richter Armin Hardt den Saal betritt, ist die Spannung zu spüren. Im Zuschauerbereich sitzen nicht nur Angehörige der Angeklagten, sondern auch mehrere Polizeibeamte. Schließlich ist einer ihrer Kollegen bei der Schlägerei so schwer verletzt worden, dass er vorzeitig in den Ruhestand gehen musste. Dann ist es so weit: Hardt spricht alle drei Angeklagten der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig: Der 30-jährige mutmaßliche Haupttäter soll vier Jahre ins Gefängnis. Die Mitangeklagten, ein 36-Jähriger und ein 56-Jähriger, bekommen eine dreijährige und zweieinhalbjährige Haftstrafe.

Begründung: Hardt sieht in der Schlägerei mehrere Straftatbestände erfüllt: zwei gefährliche Körperverletzungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Er unterscheidet zwischen der Schlägerei mit der Weihnachtsfeiergruppe und der mit den Polizeibeamten.
Die drei Urteile stützt die Kammer vor allem auf die aus Sicht des Gerichts glaubwürdigen Zeugenaussagen der Opfer. Zudem zieht Hardt Blutspuren an Kleidern, Schuhen und einem Ring für die Begründung heran. Der 30-Jährige sei aus Sicht des Gerichts der Haupttäter, sagt Hardt. Der 36-Jährige soll an beiden Taten mitgewirkt haben. Der 56-Jährige habe sich nur an der Schlägerei mit den Polizisten beteiligt.

Abwägungen: Strafmildernd wirke sich aus, dass alle drei Angeklagten alkoholisiert waren. Der 30- und der 36-Jährige hätten zudem Kokain und Amphetamin konsumiert. Straferschwerend sind laut Hardt die Tatfolgen: Mehrere Opfer haben körperliche und psychische Schäden, die sich immer noch auswirken.

Grundsätzliches: Hardt betont bei seiner Urteilsbegründung: "Das hier ist kein Prozess gegen den MC Cavemen - das ist Zufall. Es hätten auch die Mitglieder eines Angelsportvereins sein können." Gleiches gelte für die Opfer: "Polizeibeamte sind genauso schutzwürdig wie andere Menschen", sagt Hardt. "Für uns sind alle Opfer gleich." Der Vorsitzende Richter kritisiert Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht, der die Angeklagten mit dem Reichsbürger verglichen hatte, der in Oberfranken einen Polizisten erschossen hatte ("Rockerprozess in Trier: Von Gefängnis bis Freispruch", TV vom 3. November). Zudem moniert Hardt, dass zwischen Anklage und Eröffnung des Verfahrens ein Jahr vergangen ist. Das liege daran, dass die Justiz zu wenig Personal habe, sagt Hardt. Weil die Angeklagten nicht in Untersuchungshaft gesessen hätten, habe das Landgericht andere Haftsachen vorziehen müssen, bei denen andere Fristen gelten.

Reaktionen: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Während Oberstaatsanwalt Albrecht zufrieden mit dem Ergebnis des Verfahrens ist, kündigen die Verteidiger der drei Verurteilten gegenüber dem TV an, dass sie Revision einlegen wollen.

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