Gesundheit Drei weitere Tote aus Stadt und Landkreis

Trier · Das Gesundheitsamt Trier meldet 29 Neuinfektionen in Trier und Trier-Saarburg. Es gibt drei weitere Todesfälle von Patienten aus der Stadt und dem Landkreis.

Drei weitere Todesfälle
Foto: dpa/Michael Reichel

Am Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 29 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, 15 aus der Stadt Trier und 14 aus dem Landkreis.

Auch heute wurden dem Gesundheitsamt drei weitere Todesfälle älterer Patienten im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet, zwei aus dem Landkreis und einer aus der Stadt Trier. Angaben über die heutige 7-Tage-Inzidenz lagen seitens des Landes bis jetzt nicht vor.

Damit sind bisher insgesamt 89 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 70 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 19 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4166 (1561 in der Stadt Trier und 2605 im Landkreis Trier-Saarburg).

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 358 – einer weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 221 im Landkreis und 137 in der Stadt Trier.

Die Zahl der stationär behandelten Patienten ist weiter gesunken und beträgt nun 31 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier. 24 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, zwei im Kreiskrankenhaus Saarburg und fünf im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 75, VG Konz: 653, VG Ruwer: 196, VG Saarburg-Kell: 654, VG Schweich: 343, VG Trier-Land: 284.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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