Dreieinhalb Jahre Gefängnis nach sexuellem Missbrauch

Trier/Schweich · Das Landgericht Trier hat einen 30-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Schweich wegen schweren sexuellen Missbrauchs in fünf Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Trier/Schweich. Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Trier verhandelte an zwei Tagen gegen einen 30-jährigen Angeklagten. Laut Anklageschrift lernte er Anfang Juni 2013 ein 13-jähriges Mädchen übers Internet kennen. Zunächst sollen die beiden gechattet und telefoniert haben. Später soll der Mann das Kind abgeholt und mit zu sich nach Hause genommen haben. Dort sei es zu einvernehmlichem, ungeschütztem Geschlechtsverkehr gekommen.
Angeklagt waren insgesamt zehn Einzelfälle, in einem Fall Oralverkehr. Verurteilt wurde der Angeklagte für fünf Einzelfälle und im Übrigen freigesprochen. Er war bisher nicht vorbestraft und sitzt seit 16. Juni in Untersuchungshaft.
Zugrunde liegt Paragraf 176a, Absatz 2, des Strafgesetzbuchs: "Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird (…) mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn eine Person über 18 Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt (…)."
Das Urteil des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. cus

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