Dritte Runde im Prozess um Nagelangriff auf Polizisten in Trier

Koblenz/Trier · Wegen eines mutmaßlichen Angriffs mit einer Nagelpistole auf Polizisten in Trier steht ein 49-jähriger Mann schon zum dritten Mal vor Gericht. Sein neuer Prozess begann am Dienstag vor dem Landgericht Koblenz.

Laut Anklage hatte der Mann 2012 in Trier mit dem Druckluftnagler mehrmals aus kurzer Entfernung auf zwei Polizisten geschossen, weil er wegen Eheproblemen von ihnen getötet werden wollte. Die Nägel trafen die Beamten aber nicht. Sie überwältigen den Mann mit Schlagstock und Pfefferspray, nachdem er sich selbst Nägel in Kopf und Herz gejagt hatte. Er überlebte.

Im neuen Prozess hüllte sich der Angeklagte am Dienstag in Schweigen. Die Verteidigung scheiterte mit ihrer Anregung, nun in der dritten Runde sogleich zu einer Verständigung zu kommen - die Kammer und die Staatsanwaltschaft drangen auf weitere Zeugenvernehmungen.

Staatsanwalt Volker Blindert sprach in seiner nur wenige Minuten langen Anklageverlesung von einem angestrebten "Suicide by cop" (Suizid durch Polizisten) und warf dem Angeklagten unter anderem versuchten Totschlag im Büro seines Ladenlokals vor. Die Nägel der Tatwaffe könnten aus nächster Nähe bis zu 9,3 Zentimeter in menschliche Körper eindringen.

Aus Briefen des Angeklagten, die der Vorsitzende Richter Ralf Bock verlas, ging hervor, dass sich der 49-Jährige von seiner Ehefrau mit einem anderen Mann betrogen wähnte: "Das hat mir das Genick gebrochen." Die gemeinsamen Kinder seien der Frau demnach egal gewesen, vor allem Party und Sex hätten für sie gezählt.

Ein Polizist sagte als Zeuge, der Angeklagte habe schon mit insgesamt drei Nägeln in Kopf und Brust und versprühtem Polizei-Pfefferspray noch weiter mit dem Arbeitsgerät angegriffen. Der Beamte fuhr fort, beinahe hätte er selbst den 49-Jährigen mit der Dienstpistole erschossen. Noch heute quäle ihn dieser Einsatz.

Der Verteidiger Andreas Kerkhof betonte, sein Mandant verdanke dem besonnenen Verhalten der Polizisten das Leben: "Ihre Reaktion war schon ziemlich geil." Laut Kerkhof saß der Angeklagte bereits 16 Monate in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Trier hatte den Mann wegen versuchten Totschlags und versuchter gefährlicher Körperverletzung schon 2013 zu drei Jahren Haft sowie 2015 zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. In beiden Fällen hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil wegen Rechtsfehlern auf. Das ist in dieser doppelten Form sehr ungewöhnlich. Nun wanderte das Verfahren zum Landgericht Koblenz. Mit Druckluftnaglern arbeiten zum Beispiel Dachdecker.

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