Justiz Dritter Prozess um Hornbach-Überfall beginnt

Trier · Nun wechselt ein weiterer Beteiligter am Überfall auf den Trierer Baumarkt von der Zeugen- auf die Anklagebank.

 Vor der dritten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts muss sich der Angeklagte wegen räuberischer Erpressung verantworten. Vier Verhandlungstage sind für das Verfahren angesetzt.

Vor der dritten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts muss sich der Angeklagte wegen räuberischer Erpressung verantworten. Vier Verhandlungstage sind für das Verfahren angesetzt.

Foto: TV/Friedemann Vetter

Wer Anfang September bei der Verhandlung der großen Jugendkammer des Landgerichts gegen zwei junge Männer wegen der Überfälle auf den Nahkauf-Supermarkt in der Brückenstraße und den Hornbach-Supermarkt in Trier-Euren zugehört hat, der wird die Geschichte kennen. An beiden Taten soll ein Mann beteiligt gewesen sein, der sich nun ab Montag, 12. Oktober, vor der dritten Großen Strafkammer wegen räuberischer Erpressung verantworten muss.

Vier Verhandlungstage sind für das Verfahren angesetzt. Und das, obwohl der in Untersuchungshaft sitzende Mann  einen Teil  der Vorwürfe im ersten Prozess vor der Jugendkammer bereits zugegeben hatte. Ein damals auch als Zeuge geladener Mann  hatte hingegen geschwiegen, muss sich seit Anfang vergangener Woche jedoch ebenfalls  vor der dritten Großen Strafkammer wegen einer möglichen Tatbeteiligung  am Überfall auf den Baumarkt verantworten. Mit dem Überfall auf den Supermarkt hatte er hingegen nichts zu tun (siehe Info).

Was wird nun dem Angeklagten vorgeworfen, der seit dem 30. April in Untersuchungshaft ist? Laut Staatsanwaltschaft Trier soll er im Januar gemeinsam mit zwei anderen Männern beschlossen haben, eine Nahkauf-Filiale in Trier zu überfallen. Den Überfall, bei dem eine Schreckschusspistole im Spiel war, überließ er einem Mittäter. Der Angeklagte verschaffte sich damals dadurch ein Alibi, indem er zur Tatzeit die Diensträume der Polizeiinspektion Trier aufsuchte. Die rund 560 Euro Beute soll der Angeklagte später an sich genommen haben. Einen Teil davon behielt er nach eigener Aussage im ersten Prozess für sich.

Vor dem Überfall auf den Baumarkt soll er gemeinsam mit einem Mittäter den Mann bedrängt haben, der den Supermarkt überfallen hatte. Dieser solle entweder eine Tankstelle oder den Baumarkt überfallen. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft eine unmittelbare Tatbeteiligung abgelehnt, die Tat aber überwacht haben. Der angeblich Bedrängte hatte den Baumarkt überfallen, war jedoch auf der Flucht gestellt worden.

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