Gericht Drogen und Waffen: Gericht verurteilt Trierer Cafébesitzer  

Trier · Ein 47-Jähriger Cafébetreiber ist am Mittwoch vom Landgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte wurde des „bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz derselben“ schuldig gesprochen.

Drogen und Waffen: Gericht verurteilt Trierer Cafébesitzer  
Foto: Friedemann Vetter

Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einem von ihm betriebenen Café und in seiner Wohnung Betäubungsmittel aufbewahrt hat. Konkret geht es um Marihuana, Haschisch, Amphetamine sowie psychoaktive Pilze. Darüber hinaus führte er Marihuana bei sich, das ebenso wie die Betäubungsmittel zum Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll.

 Darüber hinaus hatte der nun Verurteilte nach Überzeugung des Gerichts in seiner Wohnung eine geladene und schussbereite Schreckschusswaffe und einen Elektroschocker deponiert, um damit einen möglichen Zugriff Dritter auf die Drogen abzuwehren.

Der Angeklagte besitzt die iranische Staatsangehörigkeit und ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit dem 9. Januar ununterbrochen in Untersuchungshaft.

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