Drogendealer muss für fünf Jahre ins Gefängnis
Trier · Das Landgericht Trier hat einen 34-jährigen Trierer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Grund: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen, in einem Fall kommt das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu.
Ihm wurde von der Anklage vorgeworfen, zwischen April und November 2013 in insgesamt 13 Fällen mit Betäubungsmitteln verbotenerweise gehandelt zu haben. Der Mann soll bei verschiedenen Verkäufern in Eschweiler insgesamt 510 Gramm Marihuana und zehn Kilogramm Amphetamin erworben haben, um sie dann in Schweich und Umgebung weiterzuverkaufen. Zu einem Kauf fuhr er mit dem Motorrad nach Eschweiler, ohne jedoch eine Fahrerlaubnis zu haben. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, weitere 450 Gramm Amphetamin für insgesamt 2550 Euro verkauft zu haben. Bei seiner Festnahme sollen in seiner Wohnung zudem mehr als 300 Gramm Amphetamin, sieben Ecstasypillen und 0,5 Gramm Haschisch gefunden worden sein. red