Drogendealer muss für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis

Trier · Das Landgericht Trier hat einen 32-jährigen Drogendealer wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Zweimal soll der Mann Drogen in den Niederlanden besorgt und im Raum Trier nach Deutschland eingeführt haben.

So hat der Angeklagte laut Gericht am 31. Oktober 2012 mit einem bereits verurteilten Mittäter mindestens 500 Gramm Kokain über die Region Trier nach Stuttgart eingeführt. Auch im Januar 2013 hat er noch einmal Drogen für den Weiterverkauf beschafft. Hier sollen im Auftrag des Angeklagten 500 Gramm Kokain aus Antwerpen ins schwäbische Esslingen transportiert worden sein. Außerdem soll er drei Kilogramm Amphetamin bestellt haben, die zum Verkauf bestimmt waren. Tatsächlich soll es dann zu einer Lieferung von zwei Kilogramm gekommen sein.
Der Angeklagte ist mehrfach und einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er sitzt seit dem 30. Januar 2015 in Untersuchungshaft, nachdem er zuvor mit internationalem Haftbefehl gesucht worden war. red

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