Drogenprozess: Kronzeugen kommen auf freien Fuß - Ex-Freundin des Drahtziehers muss sofort ins Gefängnis

Trier · Das Landgericht Trier hat drei Angeklagte wegen Drogenkurierfahrten zu jeweils zweijährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Der mutmaßliche Drahtzieher der Drogengeschäfte brachte seine Ex-Freundin mit einem Geständnis massiv in Bedrängnis.

Rekordverdächtige neun Stunden zieht sich der zweite Verhandlungstag im Prozess um 20 Kilo Marihuana am Landgericht Trier. Laut Anklageschrift sollen zwei 19 beziehungsweise 28 Jahre alte Männer aus Guinea, die zuletzt in Konz und Trier wohnten, das Rauschgift in den Niederlanden bestellt haben. Drei Kuriere sollen es in mehreren Fahrten nach Trier gebracht haben (der TV berichtete).

Das Geständnis: "Heute ist der Tag der Wahrheit", eröffnet der nach eigenen Angaben erst 19-jährige Angeklagte sein Geständnis. Die mitangeklagte 41-Jährige - seine damalige Lebensgefährtin - habe nicht nur ihre Trierer Wohnung für die Übergabe der Drogen zur Verfügung gestellt. Vielmehr sei die Dealerei ihre Idee gewesen, und sie hätten das Ganze zusammen durchgezogen. Sie habe das Marihuana in ihrem Geschäft in der Trierer Innenstadt unter der Ladentheke weiterverkauft. Er habe dann bei Bedarf für Nachschub gesorgt, behauptet der Guineer. Insgesamt seien es keine 20 Kilo, sondern nur acht Kilo Marihuana gewesen. Gewinn für das Paar: etwa 24.000 Euro.

Die Widerrede: Die 41-Jährige bestreitet die Version ihres Ex-Freunds: "Ich wusste zwar, was in meiner Wohnung passiert. Aber ich habe selbst keine Drogen gekauft oder verkauft." Ihr Ex-Freund sei sauer, weil sie ein Kind abgetrieben habe, von dem er geglaubt habe, er sei der Vater. Deshalb belaste er sie nun.

Die Entlastung: Der 28-Jährige, laut Anklage einer der Haupttäter, wird von dem 19-Jährigen weitgehend entlastet. Er sei zwar zweimal beim Ankauf der Drogen dabei gewesen, habe aber ansonsten kaum etwas damit zu tun. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft setzt das Gericht den Haftbefehl gegen den 28-Jährigen außer Vollzug und beschließt, das Verfahren gegen ihn, den 19-Jährigen und die 41-Jährige abzutrennen. Der 28-Jährige verlässt den Gerichtssaal mit seinem Verteidiger Sven Collet auf freiem Fuß.

Das erste Urteil: Die drei Kurierfahrer aus den Niederlanden wiederholen ihre Geständnisse aus der polizeilichen Vernehmung. Staatsanwalt Eric Samel sieht die Kronzeugenregelung erfüllt (siehe Extra): "Nur so war es möglich, die Mitangeklagten zu identifizieren." Dem folgt das Gericht: Zwei Kuriere bekommen zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung, der dritte zwei Jahre Jugendfreiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Fortsetzung: Das abgetrennte Verfahren gegen die drei übrigen Angeklagten geht am Donnerstag, 18. Juli, weiter. Das Gericht setzt den Haftbefehl gegen die 41-Jährige wieder in Vollzug wegen dringenden Tatverdachts und erheblicher Fluchtgefahr. Sie wird in Handschellen abgeführt.
Extra Kronzeugenregelung

Paragraf 31 Betäubungsmittelgesetz betrifft eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe: "Das Gericht kann die Strafe nach Paragraf 49 Absatz 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte (…).

Paragraf 46b Absatz 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend." (Allgemeine Kronzeugenregelung) cus

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