Dürfen Feuerwehrleute bald kostenlos ins Freibad?

Trier · Der Trierer Stadtrat befasst sich nächste Woche mit dem Antrag der FWG, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren kostenlos in Freibäder zu lassen. Das Ansinnen weckt Begehrlichkeiten bei anderen Hilfsorganisationen und auch im Kreis Trier-Saarburg.

Trier. Bis 2010 galt für alle Trierer Feuerwehrleute freier Eintritt ins Nord- und Südbad. Seit Erhöhung der Eintrittspreise gilt das nur noch für die Berufsfeuerwehr (150 Mitarbeiter) und die Jugendwehren (84 Mitglieder). Die rund 250 erwachsenen Ehrenamtlichen gehen leer aus.
Die FWG-Fraktion im Trierer Stadtrat will das wieder ändern: "Gerade die freiwilligen Feuerwehren, die ihre Freizeit zu allen Tages- und Nachtzeiten in den Dienst der Allgemeinheit stellen, haben die kostenlose Nutzung der Freibäder verdient", begründet Margret Pfeiffer-Erdel (FWG) den Antrag. "Damit erkennen wir ihre großen Leistungen an, bei Gefahren das Leben sowie das Hab und Gut ihrer Mitmenschen zu schützen."
Auf TV-Anfrage sagt Stadt-Pressesprecher Ralf Frühauf, Feuerwehr-Dezernent Thomas Egger (FDP) unterstütze den Antrag. Die Änderung der Gebührensatzung sei 2010 in den Bereich des Sportdezernats von Angelika Birk (Grüne) gefallen. Vermutlich ging es ums Sparen.
Im Kreis Trier-Saarburg ist Kreisfeuerwehrinspekteur Stefan Sihr keine Regelung zu freiem Eintritt bekannt: "Ich würde das für die Feuerwehrmitglieder sehr begrüßen. Wir haben zunehmend Probleme, Freiwillige zu gewinnen." Ehrenamtliche Brandschützer erfüllten eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Kostenlose Schwimmbadbesuche könnten ein kleiner Anreiz sein.
Rabattsystem in der Eifel


Im Eifelkreis Bitburg-Prüm gewähren seit 2006 bestimmte Firmen Rabatte für Mitglieder von Hilfsorganisationen. Berechtigt sind nicht nur Feuerwehrleute, sondern auch die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser und Technisches Hilfswerk.
"Eine solche Gleichbehandlung aller Hilfsorganisationen wäre auch im Fall der Trierer Schwimmbäder sinnvoll", sagt Adolf Lorscheider, stellvertretender Vorsitzender des DRK-Stadtverbands Trier und des Kreisverbands Trier-Saarburg. DRK, Malteser Hilfsdienst und Johanniter sind in der AG Sanitätsdienst zusammengeschlossen. Deren ehrenamtliche Sanitäter kommen in Trier etwa bei Sportveranstaltungen und Festen zum Einsatz. Zudem unterstützen Ehrenamtliche an Wochenenden die Berufsfeuerwehr beim Rettungsdienst im Stadtgebiet.
Margret Pfeiffer-Erdel sieht hingegen durchaus Unterschiede: "Feuerwehrleute müssen körperlich besonders fit sein."Meinung

Von der Idee zum Dilemma
Das Thema Vergünstigungen für Feuerwehren folgt einem typischen Muster. Erst schafft die Stadt für eine bestimmte Gruppe Ansprüche, indem sie freien Eintritt gewährt. Dann fällt diese Ausnahme weg, ohne dass es Entscheidungsträgern im Rat auffällt und dass betroffene Dezernate sich abstimmen. Nächste Woche wird der Stadtrat wahrscheinlich wieder zurückrudern. Doch inzwischen kommen Hilfsorganisationen wie die Sanitätsdienste und das Technische Hilfswerk ins Spiel, die zurecht auf ihre ebenfalls wichtigen Rollen verweisen können. Es wird daher kaum machbar sein, die Beschränkung auf die Feuerwehr nachvollziehbar zu begründen. Zumal bei Freibadbesuchen selten das Fitnesstraining im Vordergrund steht. So führt eine an sich gute Idee in ein Dilemma: Entweder müssten auch alle Hilfsorganisationen berücksichtigt werden, oder die Stadt verzichtet komplett auf die Vergünstigung. m.hormes@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort