Finanzen Neues Gesetz für Nutzung von Ebay, Airbnb & Co.: Darum könnten Sie bald Post vom Finanzamt bekommen
Trier · Wer bei Ebay verkauft oder bei Airbnb vermietet, sollte wissen, dass das Finanzamt bald vieles automatisch erfährt. Wir erklären, wann Sie Steuern zahlen müssen – und wann nicht.
Die Jeans passt leider nicht mehr, ist aber sonst noch prima. Für die Katzentreppe gibt es seit dem Umzug keine Verwendung mehr. Und der alte Fernseher steht auch noch im Keller. Was macht man mit dem Krempel?
Verkaufen! Zum Beispiel auf Ebay-Kleinanzeigen. Dort kann man kostenlos Inserate schalten und findet mit etwas Glück schwuppdiwupp einen Käufer. Allerdings ist bei solchen Transaktionen seit kurzem Vorsicht geboten, wenn man nicht in die Steuerfalle tappen will.
Das gilt auch für alle, die sich bei Airbnb mit der Vermietung von Gästezimmern oder Ferienwohnungen etwas dazuverdienen oder über Blablacar oder ähnliche Portale Fahrdienste anbieten.
Denn seit dem 1. Januar gilt das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Amazon, Airbnb, Uber und viele andere Portale sind seitdem verpflichtet, Einkünfte, die ihre Nutzer erzielen, automatisiert an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. So will der Staat Steuersündern auf die Schliche kommen – und wohl auch seine Einnahmen erhöhen. Dürfte mancher Verkäufer es doch bisher vorgezogen haben, das Finanzamt nicht einzuweihen.
Aber interessiert sich die Steuerbehörde jetzt wirklich dafür, wenn Leute ihre alten Jeans und Fernseher verscherbeln?
So viel darf man bei Ebay verkaufen, ohne Steuern zahlen zu müssen
Michael Merkes, Trierer Fachanwalt für Steuerrecht bei Ludwig Consult, gibt Entwarnung für alle, die sich nach leereren Kellern sehnen: „Der Verkauf von privaten Gegenständen ist in der Regel steuerfrei, insbesondere wenn man diese schon länger als ein Jahr besessen hat“, sagt er.
Wer allerdings regelmäßig mit privaten Gegenständen handele – zum Beispiel Sammler – und deshalb häufiger Sachen an- und verkaufte, solle sich steuerlich beraten lassen. „Er muss darauf achten, dass er nicht in die Gewerblichkeit rutscht und dann Einkommens- und Umsatzsteuer zahlen muss“, erklärt der Trierer Experte. Es könne dann hilfreich sein, die private Verwendung und den Anschaffungszeitpunkt nachweisen zu können.
Allgemein gilt: Plattformen müssen Käufer nicht beim Finanzamt melden, wenn diese pro Jahr in weniger als 30 Fällen Sachen verkaufen und dabei insgesamt weniger als 2000 Euro eingenommen haben. „Das bedeutet im Umkehrschluss: Selbst wenn nur ein Verkauf mit einer Vergütung von 2001 Euro oder mehr stattfindet, muss gemeldet werden“, sagt Merkes.
Wieder andere Regeln gelten, wenn man Produkte innerhalb von einem Jahr einkauft, ehe man sie wieder verkauft. Die Gewinne aus solchen Verkäufen bleiben dem Experten zufolge nur dann steuerfrei, wenn sie im Jahr insgesamt unter 600 Euro bleiben.
Diese Regeln gelten steuerlich für die Vermietung bei Airbnb und anderen Portalen
Doch Obacht: Für Dienstleistungen sind die Regeln strenger. So müssen Vermietungen, die über eine Plattform zustande kommen, immer gemeldet werden – egal, wie viel Geld dabei rumkommt. „Entgeltliche Kurzzeitvermietungen führen in der Regel immer zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen“, betont der Fachanwalt. Nur wenn die Gesamteinnahmen pro Jahr unter 520 Euro liegen, könne das unter Umständen steuerfrei bleiben.
Aber welche Daten müssen Ebay, Airbnb & Co denn überhaupt genau weiterleiten? Laut Merkes sind dies: Vor- und Nachname, Steuer-Identifikationsnummer, die Höhe der Gebühren, die die Plattform behält, die Adressen aller inserierten Immobilieneinheiten und vor allem aber: die gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung. Diese Meldungen erfolgen erstmals für das Kalenderjahr 2023 und sie müssen bis Ende Februar 2024 dem Finanzamt vorliegen. Merkes weist darauf hin, dass die Informationen europaweit mit anderen Staaten ausgetauscht werden können.
So wird es für Finanzämter künftig deutlich einfacher, zu überprüfen, ob Verkäufer, Vermieter oder Fahrer ihre Einkünfte brav in ihren Steuererklärungen angegeben haben – oder ob man da noch nachbessern und nachzahlen müsste.
Wer nur seine alten Jeans und das Kaffeeservice von der Oma loswerden will, wird sich aber um all das keine allzu großen Gedanken machen müssen.