Ehemalige Dienstwohnungen in Ralingen sollen bald Asylbegehrende beherbergen

Ralingen · Der Landkreis Trier-Saarburg schafft Platz für bis zu 36 Asylbegehrende in Ralingen. Das vorgesehene Gebäude stellt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kostenlos zur Verfügung.

 Soll im Sommer zur Herberge für bis zu 36 Asylbegehrende werden: das ehemalige Dienstwohnungsgebäude für Zollbeamte in Ralingen. TV-Foto: Harald Jansen

Soll im Sommer zur Herberge für bis zu 36 Asylbegehrende werden: das ehemalige Dienstwohnungsgebäude für Zollbeamte in Ralingen. TV-Foto: Harald Jansen

Foto: (h_tl )

In Orten wie Ralingen sind normalerweise keine Wohnungen frei. Lange Leerstände sind in der grenznahen Gemeinde nahezu unbekannt. Ortsbürgermeister Oswald Disch sagt: "Das geht hier über Mund-zu-Mund-Propaganda." Trotz dieser gerade für Vermieter günstigen Situation schafft der Landkreis Trier-Saarburg Platz für bis zu 36 Menschen, die in Deutschland Asyl beantragt haben.
Wie so etwas geht? Dafür muss man weit zurückblicken. Und zwar bis ins Jahr 1938. Damals wurde etwas oberhalb der Ralinger Mühle in unmittelbarer Nähe der heutigen Bundesstraße 418 ein Gebäude mit drei Dienstwohnungen für die seinerzeit an der Grenze zu Luxemburg stationierten Zollbeamten gebaut. Thorsten Grützner, Pressesprecher der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), sagt, dass das Haus Mitte der 1960er Jahre zu einem Ferienwohnheim der Bundeszollverwaltung umgebaut worden ist. 2012 endete auch dieses Kapitel. Seitdem steht das Gebäude leer.Kanalanschluss fehlt

Die vier Jahre Leerstand haben dem Anwesen nach Auskunft von Ortsbürgermeister Disch nicht geschadet. "Es wird danach geguckt." Der Rasen werde immer gemäht, und auch das Innere sei gut im Schuss. Das Innere umfasst laut Pressesprecher Grützner "zehn Wohneinheiten, davon acht mit Bad- und Gemeinschaftsräumen, mit einer Gesamtnutzfläche von rund 300 Quadratmetern."
Nach Auskunft von Ortsbürgermeister Disch kann das alte Zollgebäude übrigens aus einem einfachen Grund nicht dauerhaft auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden: Es fehlt ein Kanalanschluss. Und der sei Voraussetzung dafür, dass dort dauerhaftes Wohnen zulässig ist. Leider sei es beim Anschluss der Häuser an der Ralinger Mühle vor einigen Jahren nicht durchsetzbar gewesen, auch die Bundesimmobilie anzuschließen, sagt Disch. Für die zeitlich limitierte Nutzung als Unterkunft für Asylbegehrende ist die Abwasserbeseitigung mittels Klärgrube kein Problem.

Ähnlich wie beispielsweise im Fall der sogenannten Franzosen-Siedlung in Trier stellt die für die Betreuung und Verwertung von Immobilienbesitz zuständige Bima dem Landkreis das Gebäude mietfrei zur Verfügung. Gezahlt werden müssen nur die Betriebskosten für Heizung, Wasser oder Strom, sagt Bima-Sprecher Grützner. Zudem übernimmt die Bundesanstalt die Kosten für die Instandsetzung der Liegenschaften.
Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung, sagt, dass vermutlich im Sommer die ersten Bewohner einziehen. Denn vorher müssten noch einige Arbeiten erledigt werden. Ein Kauf der Immobilie kommt derzeit nicht infrage. Denn aufgrund der stark zurückgegangenen Zahlen ist der Druck nicht so groß, "auch, wenn wir natürlich weiter auf der Suche nach Mietobjekten sind."

Von der Unterbringungsmöglichkeit her läuft also alles nach Plan. Bleibt die Frage, ob auch alle Ralinger mitspielen. Denn nicht überall sind Asylbegehrende gerne gesehen. Oswald Disch geht davon aus, dass das Miteinander von Einheimischen und Schutzsuchenden funktioniere. "Es haben sich schon Bürger bei mir gemeldet, die sich in der Betreuung engagieren wollen."
Zudem leben in der Gemeinde derzeit schon 17 Asylbegehrende, verteilt auf mehrere Ortsteile. Einige Männer sind als Ein-Euro-Jobber aktiv und erledigen viele Arbeiten, die sonst liegen blieben. "Das klappt", sagt Disch.
Also alles bestens? Nicht ganz, sagt der Ortsbürgermeister. Im Ort gibt es bisher keinen Supermarkt.
Die Einkaufsmöglichkeiten in Ralingen sind beschränkt, und die Tankstellen in Rosport dürfen die Asylbegehrenden nicht besuchen, da sie Deutschland nicht verlassen dürfen.

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