Ehemalige Schreinerei: Verwaltungsgericht weist Klage ab

Waldrach · Im Streit um die wasserrechtliche Genehmigung für den Umbau einer ehemaligen Schreinerei in Waldrach (der TV berichtete) hat das Verwaltungsgericht Trier die Klage der Eigentümer in einem Teilurteil abgewiesen.

Waldrach. Die Bauherren hatten zunächst den amtlichen Segen für den Umbau in ein Wohnhaus. Sowohl die Ortsgemeinde Waldrach als auch die SGD Nord als obere Wasserbehörde hatten dem ersten Bauantrag zur Nutzungsänderung zugestimmt. Die Kreisverwaltung hatte eine Baugenehmigung erteilt. Doch dann wurde ein Baustopp verfügt, weil es sich nach Ansicht der Behörden um einen Neubau handeln soll. Die wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung von 2014 müsse auch für einen nachgereichten Bauantrag Bestand haben, argumentierten die Kläger.
Es gehe im Kern nicht um einen Bestandsschutz des ursprünglichen Werkstattgebäudes, argumentierte das Gericht, sondern um die Frage der Legalisierungswirkung der Ausnahmegenehmigung vom 25. September 2014. Der baurechtliche Bestandsschutz des ehemaligen Werkstattgebäudes mit dem Altbestand eines unbeheizten, nicht infrastrukturell angebundenen und elektrotechnisch völlig veralteten Werkstattgebäudes sei durch die Kläger aufgegeben worden. Sie hätten gerade kein Werkstattgebäude sanieren, sondern durch Umbau und Umnutzung ein Wohngebäude haben wollen, so das Gericht. Nun ruht das Verfahren zunächst einmal, weil die Beteiligten außergerichtlich die Bedenken der Wasserbehörde ausräumen wollen. alf/red

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