Ehemaliger Spediteur zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt

Trier · Die dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat einen 47-jährigen ehemaligen Spediteur wegen Menschenhandels, mehrfachen Betrugs und Veruntreuung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

 Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Foto: Friedemann Vetter

Der Mann, der bereits sechs Monate in U-Haft sitzt, wurde wegen Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft, in Tateinheit mit Betrug in 67 Fällen, wegen Betruges in sieben Fällen und wegen Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 71 Fällen verurteilt.

Der Angeklagte hat die Taten im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache gestanden. Strafmildernd wirkte sich aus, dass er ein umfassendes Geständnis ablegte und dass er nicht vorbestraft ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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