Eifelsteig-Klage zurückgezogen

Trier/Kordel. (alf) Der Privatwaldbesitzer, der gegen die Trassenführung und die Beschilderung des Eifelsteigs bei Kordel geklagt hatte, hat seine Klage zurückgenommen. Das teilt das Verwaltungsgericht Trier mit.

Die 5. Kammer des Gerichts hatte den Eilantrag vor wenigen Wochen abgelehnt. Begründung: Der Antrag ziele mit der Verbandsgemeinde (VG) Trier-Land auf den falschen Adressaten. Zuständig sei nicht die VG, sondern die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und damit das Land.

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