Wohnungsbau Eilantrag gegen Rodung in Castelnau erfolglos

Trier · Der Eilantrag der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Nabu mit dem Ziel der Verhinderung von Waldrodungen im Plangebiet BF 19 „Hochplateau Castelnau“, in dem ein neues Wohngebiet erschlossen werden soll, bleibt ohne Erfolg.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier kamen zu dem Ergebnis, dass die forstrechtliche Genehmigung der Rodungsarbeiten vom 18. Dezember 2019 rechtmäßig sei.

Insbesondere unterläge sie keinen artenschutzrechtlichen Bedenken im Hinblick auf den Schutz von Fledermäusen. Nicht wieder gut zu machende Schäden für die in dem betroffenen Gebiet ansässigen Fledermauspopulationen seien nicht zu befürchten, wenn die Rodung unter Einhaltung aller Nebenbestimmungen stattfände. In Anbetracht der Größenordnung des Vorhabens bestehe ein erhebliches Interesse an der Einhaltung langfristiger finanzieller Planungen. Hinzu käme das öffentliche Interesse an einer zeitnahen Verwirklichung des im Wohngebiet unter anderem vorgesehenen sozialen Wohnungsbaus.

Der Nabu hat bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt.

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