Eile geboten

TRIER. (red) Wer für das abgelaufene Jahr noch freiwillige Beiträge in seine gesetzliche Rentenversicherung zahlen möchte, muss sich beeilen. Die dafür festgelegte Frist läuft am 31. März ab.

Für die Einhaltung dieser Frist genügt der Antrag, diese Beiträge zu zahlen. Man kann bei der Zahlung zwischen Mindest- (79,60 Euro) und Höchstbeitrag (1044,75 Euro) jeden Betrag frei wählen. Wichtig können diese Beiträge zur Lückenschließung im Versicherungsverlauf sein, da somit gegebenenfalls ein bestehender Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten werden kann. Man kann mit der Zahlung freiwilliger Beiträge bestimmte Wartezeiten erfüllen. So ist beispielsweise mit fünf Beitragsjahren die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente mit 65 Jahren oder einer Hinterbliebenenrente erfüllt. Außerdem besteht nach 15 Jahren Beitragszahlung ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, auch wenn keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird.Beratung kann nie schaden

Ob sich im Einzelfall die Zahlung von freiwilligen Beiträgen tatsächlich lohnt, sollte vorab in einer fachkundigen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geklärt werden, erreichbar am Domfreihof 1 (Palais Walderdorff), Telefon 0651 97071-0 oder E-Mail: service.in.trier@drv-bund.de

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