Ein Freispruch zum Semesterende

Trier · Die Zahl der Wohnungseinbrüche in der Region ist deutlich gestiegen, die Aufklärungsquote allerdings kaum. Und landen Tatverdächtige doch vor Gericht, bedeutet das nicht, dass sie überführt werden.

Ein Freispruch zum Semesterende
Foto: (h_st )

Das mussten auch die Jura-Studenten feststellen, die zum Semesterende in einem Übungsprozess vor dem Landgericht Trier ein Einbruchsdelikt verhandelt haben. Stundenlang befragten die Studenten in ihren Rollen als Staatsanwälte, Verteidiger und Richter den "Angeklagten" und den "Kläger", riefen "Zeugen" auf, wälzen Aktenberge und berieten sich. Dann die Urteilsverkündung: Der Angeklagte wurde freigesprochen, weil man seine "Geschichte" nicht widerlegen kann. Veranstaltet wurde der Übungsprozess vom Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP) - Jura-Professor Mark A. Zöller ist dessen Vorsitzender - in Kooperation mit dem Landgericht Trier und der Staatsanwaltschaft Trier. (red)/Foto: Universität Trier

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