Ein Grobian leistet Abbitte und spart viel Geld

Eine obszöne Beleidigung kann teuer werden. Eine Entschuldigung gegenüber dem Beleidigten mindert hingegen das Strafmaß. Das erkannte ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues rechtzeitig.

Bernkastel-Kues. (sim) Das Schild kann man in jedem Scherzartikel-Laden oder Baumarkt kaufen. Der Spruch darauf gehört in die Kategorie "vulgärer Humor". Wenn aber jemand das Gefühl hat, der Spruch gelte ihm, ist das eine böse Beleidigung und manchmal auch ein Fall für die Justiz. Genau so einer wurde vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues verhandelt. Auf dem Schild, das der Angeklagte in einem Baumarkt gekauft hat, stand: "Mit jeder Minute meines Lebens erhöht sich die Zahl derer, die mich am A... lecken können. Ab jetzt gehörst Du auch dazu!" Der Angeklagte, ein 50-jähriger Mann aus Bernkastel-Kues, hatte das Schild in einen Blumenkübel gesteckt und zum Nachbargrundstück hin ausgerichtet. Dort, in der Bernkasteler Altstadt, bewirtet der Gastronom im Sommer seine Gäste. Jeder, der dort einen Kaffee oder Schoppen Wein trinkt, kann es lesen. Am Abend des 11. September kam der Angeklagte nach einem Kneipenbesuch nach Hause. Dort warteten bereits zwei Polizeibeamte auf ihn, die der Gastwirt wegen des Schildes gerufen hatte. Der Angeklagte, offenbar angetrunken, geriet in Rage: "Das wird dir noch leidtun, du A...", brüllte er den Nachbarn an.

Der Gastwirt zeigte den Rüpel an. Und dieser zeigte gestern im Amtsgericht Reue. Aber erst, nachdem Richter Oliver Emmer ihn dazu aufforderte. Er entschuldigte sich zerknirscht" - offenbar auch in der Erkenntnis, mit diesem Satz viel Geld zu sparen. "Das Schild hat mir gut gefallen, ich wollte ihn damit nicht beleidigen", hatte er kurz zuvor noch behauptet. Und das "A..." am Abend habe er gesagt, weil er "einen gedudelt hatte".

Der Gastwirt schüttelte ungläubig den Kopf: "Da sind mit dem schon so viele Dinge passiert. Der pöbelt öfter meine Gäste an." Doch nach kurzem Überlegen nahm der Beleidigte die Entschuldigung an. Richter Emmer verkündete den Beschluss: Das Verfahren wird vorläufig eingestellt, der Beklagte muss 200 Euro einem guten Zweck zuführen. Man einigte sich darauf, dass die Kindertagesstätte St. Michael, Bernkastel, das Geld erhalten soll. Ohne Entschuldigung wäre es erheblich teurer geworden. "Eine Geldstrafe in Höhe eines Netto-Monatseinkommens wäre dabei herausgekommen", so Richter Emmer gegenüber dem TV.

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