Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin

Trier · Ein Jahr auf Bewährung wegen des Besitzes von Drogen: Das Amtsgericht Trier hat die Wirtin des Rootscafés gestern nach einer kurzen Verhandlung schuldig gesprochen. Die 53-jährige Ehefrau des Inhabers der Kneipe in Trier-Süd gesteht, mehrere Cannabis-Sorten zum Eigenkonsum erworben zu haben. Sie nimmt das Urteil an.

Trier. "Ich sehe ein, dass der Besitz von Cannabis illegal ist und ich mich strafbar gemacht habe. Ich werde mir in Zukunft nichts mehr zum Konsumieren zulegen." So weit kommt die in der Trierer Kneipenszene populäre Angeklagte dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Strafrichter Hans-Jürgen Ferring entgegen. Doch mit Drogentests, die ihre künftige Abstinenz überprüfen sollen, sei sie nicht einverstanden. Schließlich sei sie seit 42 Jahren bekennende Raucherin von Cannabis-Produkten und kämpft mit Leidenschaft für deren Legalisierung.
Es ist keine leichte Aufgabe für Strafrichter Ferring, die Schöffen und auch Staatsanwalt Ingo Hromada. Die Angeklagte ist nicht vorbestraft, hat einen Job und eine Familie mit erwachsenen Kindern. Sie ist klar erkennbar keine Kriminelle, aber dennoch ist sie eines Verbrechens angeklagt. Ein solches ist der Besitz von mehr als 80 Gramm Marihuana und Haschisch mit einer Gesamtmenge von 10,34 Gramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (TLC). Ab 7,5 Gramm spricht der Gesetzgeber von einer nicht geringen Menge". Eine Einheit des Zollfahndungsamts Frankfurt hat den Stoff bei einer Durchsuchung ihrer über dem Rootscafé liegenden Privatwohnung im August 2013 gefunden (der TV berichtete). Die Angeklagte ist Konsumentin. Eine Dealerin sei sie nicht, weiterverkauft habe sie nie. Weder das Gericht noch der Staatsanwalt zweifeln auch nur eine Sekunde daran, dass die 53-Jährige die Wahrheit sagt. Den Besitz der Drogen gibt sie in vollem Umfang zu.
Die Angeklagte ist in Trier und auch auf sozialen Netzwerken wie Facebook als Kämpferin für die Legalisierung von Cannabis bekannt. Sie nennt Hanf die "älteste Heilpflanze der Welt" und bemüht oft den Vergleich mit Alkohol, der viele Menschen völlig legal in Abhängigkeit und Krankheit führe.
Staatsanwalt Hromada fordert die Mindeststrafe von einem Jahr auf Bewährung. Er fordert außerdem Abstinenzkontrollen. Das Schöffengericht folgt dieser Forderung, verhängt die Bewährungsstrafe von einem Jahr und ordnet Drogenscreenings an. Während der Bewährungszeit von zwei Jahren wird die 53-Jährige mehrmals aufgefordert, sich innerhalb eines bestimmten Zeitfensters, meistens 24 oder 36 Stunden, ins Labor zu begeben und eine Urinprobe abzugeben.
Die Verurteilte macht deutlich, dass sie davon nichts hält. Den Kauf und Besitz von Cannabis will sie in Zukunft bleiben lassen. "Aber der Konsum ist nicht strafbar." jp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort