Ein Schuss in die Scheibe

Von einem Geschoss durchschlagen wurden Rollladen und Fenster eines Hauses in Fell. Experten des Landeskriminalamtes untersuchten das zusammengestauchte Projektil und stellten anhand der Verformung fest, dass es wahrscheinlich aus einem Jagdgewehr stammt und vor dem Einschlag etwa zwei Kilometer Flugbahn zurückgelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der unbekannte Schütze nicht vorsätzlich abgedrückt hatte.

Fell-Fastrau. Schreck am Morgen: Frieda R. (Name geändert) aus Fell-Fastrau machte am 25. Januar eine aufwühlende Entdeckung: Der Rollladen und die erste Scheibe der Doppelverglasung waren durchbohrt, draußen auf der Fensterbank lagen Reste eines Geschosses.

Die Seniorin verständigte die Polizei, da sie aber kein öffentliches Aufsehen mag, wandte sie sich erst nach langer Bedenkzeit an den TV. Die herbeigerufenen Beamten stellten das Geschoss sicher und übergaben den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Trier. "Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Schuss wahrscheinlich aus einer Jagdwaffe stammt", sagt der Leitende Trierer Staatsanwalt Horst Roos im Gespräch mit dem TV. Im Februar hätten Treibjagden in den umliegenden Revieren stattgefunden. Die Schussentfernung müsse mindestens zwei Kilometer betragen haben, was der Reichweite eines Jagdgewehrs entspricht. Dies ließe sich aufgrund der Verformung des Projektils sagen. Aufgrund der Vielzahl der Jagdteilnehmer wäre es schwierig, zu ermitteln, wer den Schuss abgefeuert habe, sagt Roos. Die Staatsanwaltschaft gehe nicht von einer vorsätzlichen Tat aus, sondern von einem fehlgeleiteten Jagdschuss. Das Verfahren wurde eingestellt. "Die Jäger müssen in der Nähe von Ortschaften besondere Vorsicht walten zu lassen", sagt Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, in der die Untere Jagdbehörde angesiedelt ist.

Nach Angeben von Müller sind die entsprechenden Sicherheitsvorschriften Bestandteil der Jagdprüfung. So darf ein Schuss erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet ist.

Auch muss er sicher sein, dass sein Geschoss - falls es das anvisierte Tier verfehlt - in den Boden einschlägt und nicht unkontrolliert weiterfliegen kann. Das heißt: Erkennt der Schütze in Zielrichtung keinen als sicheren Kugelfang geeigneten Boden, darf er gar nicht erst nicht schießen. Die Untere Jagdbehörde spricht von einem Einzelfall. "Ein vergleichbarer Vorfall wie der in Fell ist uns nicht bekannt", sagt Pressesprecher Thomas Müller.

Meinung

Bleihaltige Luft

Das verirrte Projektil hätte auch wörtlich "ins Auge" gehen können. Zum Glück blieb es bei Sachschaden und der Frage, wie hoch auf dem Lande die Gefährdung durch Jagdaktivitäten ist - insbesondere bei Treibjagden, wenn der "Bleigehalt" der Luft über Wald und Flur sprunghaft ansteigt. Die Aussage des Kreises, dass ein vergleichbarer Vorfall unbekannt sei, ist relativ. Wäre das Geschoss im Garten des Hauses eingeschlagen - niemand hätte es bemerkt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Gegenstände wie Fenster getroffen werden, ist eben geringer - die Gefahr für Menschen in beiden Fällen gleich. f.knopp@volksfreund.de

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