Ein Urteil mit Signalwirkung

Trier/Schweich · Jahrelang hatte ein 51-Jähriger aus dem Raum Schweich Ärger mit seinen Nachbarn. Nun soll er in Haft.

Trier/Schweich In seinem Heimatort gilt der Angeklagte seit langer Zeit als Schreckgestalt. Seine Ausbrüche, die von Beleidigungen und Sachbeschädigungen bis hin zu schweren Tätlichkeiten reichen können, haben ihm mehrere Bewährungsstrafen eingebracht. Seit einiger Zeit befindet er sich in ambulanter psychiatrischer Therapie. Doch es könne Jahre dauern, so der behandelnde Facharzt, bis die paranoide Fehlhaltung aufgrund von depressiven Störungen ausgeglichen sei. Der Angeklagte selbst sieht sich als Opfer einer Dorf-Mobbing-Kampagne, bei der sich alle gegen ihn verschworen haben. Ein besonders schwerer Ausraster im Januar 2016, bei dem er mit Wanderschuhen auf einen am Boden liegenden Mann eintrat, brachte nun das Fass zum Überlaufen. Bei der Tat sei eine beängstigende Aggressivität vom Angeklagten ausgegangen, berichten Opfer und Zeugen. Begonnen hatte die Attacke, als der später Niedergeschlagene versuchte, einer vom Angeklagten bedrängten Passantin zu helfen. Dieser Mann trat im jüngsten Verfahren als Nebenkläger auf. Er leidet noch heute unter den Folgen des Angriffs, etwa Kopfschmerzanfälle und Alpträume. Noch während des laufenden Verfahrens seien sein Mandant und dessen Lebensgefährtin mit Telefonterror aus dem Haus des Angeklagten belästigt worden, berichtet am letzten Verhandlungstag Dr. Hendrik François, der Anwalt des Nebenklägers. Auch einen neuen Fall von Beleidigung habe es gegeben.
Die folgenden Schlussplädoyers können nicht gegensätzlicher sein: Staatsanwältin Anne Koch beantragt wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung in jeweils einem Fall sowie wegen drei Fällen der Beleidigung und einer Sachbeschädigung drei Jahre und drei Monate Haft. Nebenklagevertreter François empfiehlt dreieinhalb Jahre Haft, als "Strafmaß mit Signalwirkung". Verteidiger Dr. Thomas Roggenfelder beantragt dagegen Freispruch in allen Anklagepunkten. Er stützt sich dabei auf die Verschwörungstheorie, wonach alle geschilderten Vorfälle so nicht stattgefunden hätten. Und bei der Attacke gegen den Nebenkläger, der seinem Mandanten zunächst in eine frische Operationsnarbe geschlagen habe, handele es sich um einen Notwehrexzess.
Seine Worte überzeugen das Gericht nicht. Drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe verkündet Vorsitzender Hans-Jürgen Ferring am Ende. Also keine Bewährung mehr möglich. Ferring: "2015 vom Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, hat der Angeklagte schnell wieder seine alten Pfade beschritten."
Die Frage, ob Rechtsmittel eingelegt werden, bleibt an diesem Tag offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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