Ein Verdacht entfällt

Trier · Auch der zweite Verhandlungstag gegen den mutmaßlichen Trierer Brandstifter brachte keine stark belastbaren Indizien. Im Gegenteil.

Trier Brandstiftung ist schwierig nachzuweisen. Die schweren Lösch-, Einsatz- und Schlauchwagen der Feuerwehr zerstören Fuß- oder Reifenspuren, die der Täter am Brandort hinterlassen haben könnte. Mehrere Dutzend Feuerwehrleute stapfen über den Tatort, ohne Rücksicht auf potenzielle Spuren nehmen zu können. Den Rest erledigen Feuer und Löschwasser. Fingerspuren oder etwa Fasern der Kleidung des Täters sind anschließend kaum noch auszumachen.
Die Ermittler sind also auf Indizien angewiesen. Auch beim Prozess gegen den 28-jährigen Trierer, der angeklagt ist, zwischen März und Mai 2017 drei Brände in der Umgebung von Zewen gelegt zu haben (der TV berichtete).
In Verdacht geraten war der freiwillige Feuerwehrmann unter anderem, weil er bei Feueralarm immer als einer der Ersten am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Zewen zum Einsatz bereitstand. Allerdings wohnt der Handwerker auch nur 500 Meter weg vom Gerätehaus und hat damit einen der kürzesten Wege aller seiner Feuerwehrkollegen.
In den Fokus der Ermittler rückte der Zewener auch, weil er mehrfach als Erster Brände der Feuerwehr gemeldet hat. Zum Beispiel ein Feuer auf dem Gelände eines Zewener Landwirts. "Bei diesem Brand räumte der Landwirt allerdings ein, ihn beim Verbrennen von Grünschnitt selbst verursacht zu haben", erklärte ein als Zeuge geladener Polizist am gestrigen zweiten Prozesstag vor dem Trierer Landgericht. Er entkräftete damit indirekt den Verdachtsmoment, dass derjenige, der ein Feuer als erstes meldet, dieses auch gelegt haben könnte. Dazu kommt, dass ein Feuerwehrkollege schon am ersten Prozesstag erklärt hatte, dass der Angeklagte vom Balkon seiner Dachgeschosswohnung "den besten Blick über ganz Zewen und die Umgebung hat" - was erklären könnte, dass der 28-Jährige früh von Bränden wusste, ohne sie deswegen selbst gelegt haben zu müssen.
Ein weiteres belastendes Indiz hat am Mittwoch an Beweiskraft verloren. Mehrere Feuerwehrkollegen hatten ausgesagt, dass der Angeklagte beim Brand einer Hütte zwischen der B 49 und der Wasserbilliger Straße am 23. Mai schon bei der Anfahrt im Feuerwehrauto die Fahrtrichtung vorgegeben habe. "Wir müssen hier links!", habe er gerufen, erinnerten sich mehrere Zeugen. Der Angeklagte hatte dazu erklärt, er habe das Feuer von der Bundesstraße aus sehen können und deshalb sagen können, wo man langfahren müsse. Seine Feuerwehrkollegen hatten dagegen behauptet, dass der Brand von der Bundesstraße aus nicht zu sehen gewesen sei.
Am Mittwoch vernahm Richter Armin Hardt den Mann, der den Brand bei der Feuerwehr als erstes gemeldet hatte.
Der 32-Jährige war damals nach einer Fußballvereinssitzung in Igel mit seinem Auto auf dem Weg zurück nach Trier. "Von der Bundesstraße aus sah ich dann im Augenwinkel die Flammen", berichtete der Trierer vor Gericht. "Ich drehte mit meinem Wagen, um sicher zu gehen, dass es tatsächlich brennt. In Fahrtrichtung zurück nach Igel war das Feuer dann noch deutlicher zu sehen."
Der junge Mann informierte die Feuerwehr. Auch die Freiwillige Wehr Zewen rückte aus - und fuhr mit ihrem Einsatzwagen ebenfalls zunächst die B 49 entlang in Richtung Igel. "Die Feuerwehrleute hätten das Feuer also sehen können?", hakte Richter Hardt bei dem Zeugen nach. "Auf jeden Fall, es war ja noch mal einige Zeit vergangen, und die Flammen loderten noch stärker", versicherte der Zeuge.
Der Angeklagte könnte also tatsächlich - wie von ihm behauptet - den Brand von seinem Sitz im Feuerwehrauto aus entdeckt haben, während sämtliche seiner Kollegen die offenbar deutlich sichtbaren Flammen übersehen haben.
Der Verdacht, dass der Angeklagte nur die Fahrtrichtung habe vorgeben können, weil er selbst zuvor den Brand gelegt hat, hat sich nach dieser Zeugenaussage jedenfalls erübrigt.
Der Prozess wird am heutigen Donnerstag, 9 Uhr, vorm Trierer Landgericht fortgesetzt.

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