Polizei Einbrecher wehrt sich gegen Drogentherapie

Trier · Der Prozess vor dem Landgericht gegen drei junge Serieneinbrecher geht dem Ende zu. Die Anklage hat Haftstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren beantragt.

Das Trio K. (28), B. (26) und W. (26) steht seit vier Verhandlungstagen vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier. Die Anklage ist umfassend: In wechselnder Besetzung oder auch gemeinsam sollen sie auf der Jagd nach „schnellem Geld“ bevorzugt Gaststätten  mit Geldautomaten heimgesucht haben.

Zum Wirkungskreis ihrer  nächtlichen  Einbruchstouren zählten vorwiegend Trier und der Kreis Bernkastel-Wittlich. Rund 30 Einbrüche stehen auf der Anklageliste von Oberstaatsanwalt Wolfgang Bohnen. Er beziffert den  Wert der  Beute sowie den angerichteten  Sachschaden an Einrichtungen und Gebäuden auf rund 50 000 Euro. Das  Motiv für die Taten: Die drei Angeklagten sind drogenabhängig  und  benötigten dringend Geld für Marihuana, Amphetamin und weitere „Mittelchen“ auf dem illegalen Markt. Ihr Vorgehen war allerdings überlegt und zielgerichtet. So berichtet am jüngsten Sitzungstag eine Kripobeamtin von einer „Arbeitsliste“ auf einer gefundenen Datei mit  einer Anzahl von Gaststätten, die man per Handy von außen und innen fotografiert und als Zielobjekte klassifiziert hatte.  Beispiel: Gaststätte X, keine Alarmanlage,  zwei AT (Automaten).

Anfang dieser Woche endet die  langwierige Beweisaufnahme, bei der die Kammer zahlreiche betroffene Gastwirte und die an den Ermittlungen beteiligten Polizeibeamte hörte. Die wichtigsten „Zeugen“ waren aber die drei Angeklagten selbst mit ihren Geständnissen – sonst wären es noch mehr Sitzungen geworden. So aber kann der Vorsitzende Richter Günther Köhler die Beweisaufnahme schließen – aber nicht ohne zuvor die Vorstrafenregister des jungen Trios verlesen zu haben. K. (28) hat seit 2005 acht einschlägige Jugendstrafen  wegen Diebstahls, Einbruchs, Betrugs, Betäubungsmittelvergehen und Unterschlagung gesammelt. Bei B. (26) sind es seit  2008 sechs Verurteilungen, und W. als Jüngster im Bunde kommt auf fünf Urteile wegen einschlägiger Taten.

Die Biografien der Angeklagten gleichen sich. In instabilen Familienverhältnissen aufgewachsen, frühe Schulprobleme, frühe Drogenerfahrung, Jugendmaßnahmen, abgebrochene  Lehren und Praktika, Hilfsjobs und Kündigungen wegen Drogenproblemen,  Strafvollzugs mit Therapieversuchen und Rückfällen. Die psychiatrische Sachverständige Dr. Anette Korte hat das Trio untersucht und kommt bei den älteren Angeklagten K. und  B. zu ähnlichen Einschätzungen. Sie seien „aktive Drogenabhängige“ – also keine  lethargisch Dahindämmernden, sondern äußerlich eher unauffällig, sozial kontaktfähig und in der Lage zum zielstrebigen Handeln. Bei beiden hält Korte eine geschlossene Therapie im Rahmen der Maßregelung für angebracht. Die beiden haben diesem nicht leichten Gang bereits zugestimmt.

Etwas anders verhält  es sich beim Angeklagten W., der eine geschlossene Therapie ablehnt,  denn „das bringt mir nichts, wenn dabei ein Zaun drum ist“. Dazu die Expertin: „Wenn er sich derart gegen die Therapie stellt, kann das keinen Erfolg haben.“  Immerhin hat W. in der Vollzugsanstalt Wittlich begonnen, seinen Hauptschulabschluss nachzuholen – und die Anstaltsleitung meldet Erfolge. Bemängelt wird dort allerdings sein Desinteresse  an gemeinsamen Aktionen, seine Gleichgültigkeit und sein Hang zur Schlamperei.

In seinem Schlusswort beantragt Oberstaatsanwalt Bohnen für K. dreieinhalb Jahre Haft,  für B. zwei Jahre und drei Monate Haft und für den 20-jährigen W. zweieinhalb Jahre Jugendstrafe. Michael Angele, Verteidiger von W., hält den Strafantrag für angemessen. Er spricht sich aber gegen eine harte Therapiemaßnahme aus, wenn sich sein Mandant dagegen sträube. Wichtiger sei zunächst sein Hauptschulabschluss.  Auch Michael Hasslacher, Verteidiger von K., hält den Strafantrag für angemessen, und eine Maßregeltherapie sei sinnvoll – allerdings nicht, wie vom Ankläger gefordert, erst nach dem eigentlichen Strafvollzug, sondern schon bei Beginn.  Verteidigerin Anja Hartkorn empfiehlt für  ihren Mandanten B. eine Strafe von nicht über zwei Jahren, verbunden mit einer Maßregeltherapie.

Das Urteil wird am Montag, 25. März, 11 Uhr, verkündet.

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