Einbrüche unter Drogen: Richter setzt Verfahren aus

Trier · Das Amtsgericht Trier hat den Prozess gegen einen jungen Mann vorerst ausgesetzt, der laut Anklage an drei versuchten Einbrüchen in ein Trierer Juweliergeschäft beteiligt gewesen sein soll. Der 22-Jährige hatte gestern vor Gericht erklärt, zum Tatzeitpunkt stark drogenabhängig gewesen zu sein. Diese Aussage soll jetzt überprüft werden.

Trier. Vollkommen ruhig sitzt der 22-Jährige aus Euskirchen auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, an Einbrüchen in ein Juweliergeschäft in der Brotstraße im August, November und Dezember vergangenen Jahres beteiligt gewesen zu sein. In allen drei Fällen schlugen die Versuche der Täter fehl, mit Werkzeugen wie Vorschlaghammer und Schweißgerät die Schaufensterscheibe zu zertrümmern. Weil Anwohner die Polizei riefen, flüchteten die Einbrecher vom Tatort. Es entstand ein Sachschaden von etwa 28 000 Euro.
"Ich war nur in Trier, um Drogen bei einem Dealer zu kaufen", beteuert der Angeklagte gegenüber Richter Wolf-Dietrich Strick. Mit dem Zug sei er von Euskirchen nach Trier gekommen, um sich am Bahnhof mit dem Rauschmittelhändler zu treffen. Dieser habe ihn zu den Einbrüchen im August und November mitgenommen. An dem dritten Einbruchversuch in den frühen Morgenstunden des ersten Weihnachtsfeiertags 2010 sei er jedoch nicht beteiligt gewesen. "Da war ich bei meiner Freundin, um Weihnachten bei ihr zu sein", erklärt der Angeklagte.
Zu den beiden anderen Einbrüchen will er keine konkreten Angaben machen. Wegen seines Alkohol- und Kokainkonsums könne er sich an nichts erinnern. Zum Zeitpunkt der Einbrüche habe er zweimal pro Woche zwei bis drei Gramm Kokain konsumiert, mittlerweile habe er damit aber komplett aufgehört.
Der Name des Drogendealers sei ihm nicht bekannt, erklärt der Angeklagte. Zu ihm habe er keinen Kontakt mehr. Auch, um welches Geschäft es sich gehandelt habe, wisse er nicht. "Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich einen großen Hammer in der Hand gehalten habe", sagt der Angeklagte.
Um die Aussagen des Angeklagten zu überprüfen, will Richter Strick weitere Akten einsehen und gegebenenfalls einen Sachverständigen einschalten. "Die Tiefe seiner Drogensucht muss geklärt werden", sagt Strick. Bis dahin bleibt das Verfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. as

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort