Eine Pistole gehört nicht unter die Matratze

Trier/Schweich · Ein Mann soll Jagdschein und Waffen abgeben, weil er unter anderem eine geladene Pistole in seinem Bett deponiert hatte. Dagegen klagt er vor dem Verwaltungsgericht Trier. Die Waffe im Bett ist kein Einzelfall im Kreis. Ein Urteil gibt es noch nicht.

Trier/Schweich. Ein geladener Revolver oder eine Pistole unter dem Kopfkissen oder unter der Matratze. So etwas gibt es nur in (schlechten) Filmen? Nein, auch im Landkreis Trier-Saarburg. Erst vor wenigen Tagen ist dies nach Auskunft der Kreisverwaltung bei einer Kontrolle festgestellt worden. Dabei ist diese Art der Aufbewahrung einer Pistole so ziemlich genau das Gegenteil davon, was sich der Gesetzgeber unter einer richtigen Aufbewahrung vorstellt (siehe Extra).Geladene Waffen im Schrank


Der sorglose Umgang mit Schusswaffen ist kein Einzelfall. Das Verwaltungsgericht Trier muss derzeit entscheiden, ob ein 76-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Schweich seinen Jagdschein und seine Waffen abgeben muss - weil Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei einer angekündigten Kontrolle unter anderem eine geladene Schusswaffe gefunden haben, die unter zwei Matratzen im Bett des passionierten Jägers deponiert war. Zudem fanden sie geladene Waffen in einem Waffenschrank - auch das verstößt gegen die Vorschriften. Nach Ansicht der Verwaltung ist jemand, der so mit Waffen umgeht, unzuverlässig. Und nur wer zuverlässig ist, darf Waffen besitzen.
Den Vorwurf der Unzuverlässigkeit kann der Mann vor Gericht nicht nachvollziehen. Er habe seit nahezu 50 Jahren einen Jagdschein und sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Die Waffe habe er unter zwei Matratzen deponiert, da er aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht in der Lage gewesen sei, die Waffe in dem dafür vorgesehenen Waffenschrank zu deponieren. Dieser befinde sich in einem anderen Teil des Hauses als das Schlafzimmer. Im Übrigen komme sowieso nie jemand in sein Haus, das er zusätzlich gesichert habe. "Außerdem sind die Waffenschränke so gut versteckt, dass die keiner findet", sagt er.Vergleich kommt nicht infrage



Dass der Waffenschrank für die Kurzwaffen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, baut Richter Reinhard Dierkes in ein Vergleichsangebot ein. Ob denn die Kreisverwaltung vom Widerruf der Waffenbesitzkarten und der Entziehung des Jagdscheins absehen könne, wenn der Jäger einen ordnungsgemäßen Waffenschrank kauft, möchte er wissen. Die Antwort von Stephan Schmitz-Wenzel von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg lautet so kurz wie eindeutig "Nein". Es zeuge von möglicherweise mangelndem Problembewusstsein, wenn jemand trotz angekündigter Kontrolle seine Waffen - so wie im Haus des Mannes vorgefunden - lagere.
Ein schwacher Trost für den Jäger aus der Verbandsgemeinde Schweich dürfte sein, dass auch andere Besitzer ihre Waffen nicht so wie von der Verwaltung gefordert aufbewahren: Im vergangenen Jahr gab es 114 verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern. Dabei gab es 58 Beanstandungen. In zwei Fällen hat die Behörde Jagdscheine widerrufen und den Besitz von Waffen verboten.
Daneben gab es drei verdachtsabhängige Kontrollen im Kreis. Sie endeten drei Mal damit, dass die Kontrollierten keine Waffen mehr besitzen dürfen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts im Fall des 76 Jahre alten Jägers wird innerhalb der kommenden zwei Wochen erwartet.Extra

Nicht jeder darf eine Pistole, einen Revolver oder ein Gewehr besitzen. Er oder sie muss zuverlässig sein. Zudem muss er mit einer Waffe umgehen können. Außerdem muss es einen Grund für den Waffenbesitz geben: Jagd, Sportschießen, das Sammeln von Waffen, die Tätigkeit als Waffensachverständiger oder Selbstschutz. Die zuständigen Behörden können die Erlaubnis zum Besitz von Waffen widerrufen. Waffen und Munition müssen so aufbewahrt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Waffe und dazu passende Munition sollen nicht gemeinsam gelagert werden. Waffenbesitzer müssen es zulassen, dass die zuständige Behörde die richtige Aufbewahrung von Waffen und Munition kontrolliert. 3328 Männer und Frauen im Landkreis Trier-Saarburg dürfen Waffen besitzen. Ihnen gehören laut Kreisverwaltung 13 782 Waffen. Daneben gibt es eine unbekannte Zahl von nicht registrierten Waffen. har

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