Eine Sperrung wäre der letzte Ausweg
Müssen wir nun für die Folgen des Durchgangsverkehrs auf unserer Hauptstraße auch noch zahlen? Diese Frage schwebt über Kasel, nachdem das Oberwaltungsgericht Koblenz ihre Heraufstufung von der Gemeinde- zur Kreisstraße verweigert hatte (TV vom Samstag). Die letzte Möglichkeit wäre, die Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Kasel. Die Hauptstraße von Kasel verbindet die L 149 im Ruwertal und der B 52 auf der Höhe. Das macht sie für rund 8000 Bewohner des unteren Ruwertals zur kürzesten Anbindung an das Fernstraßennetz der Region. Für die Kaseler ist dies eine fatale Entwicklung: Fast 2000 Fahrzeuge frequentieren täglich die Hauptstraße - die überwiegende Mehrzahl davon gehören zum Durchgangsverkehr. Der Fahrbahn sieht man diese Strapaze an. Die notwendige Sanierung der Gemeindestraße würde rund 1,4 Millionen Euro kosten. Nach heutigem Stand müssten die Ortsgemeinde und die Bewohner über die wiederkehrenden Beiträge dafür aufkommen. Abhilfe brächte eine Heraufstufung von der Gemeinde- zur Kreisstraße. Dann würde der Kreis Trier-Saarburg die Kosten tragen. Angesichts des fortschreitenden Verfalls und der drohenden Kostenlawine versucht die Ortsgemeinde schon seit Jahren, diese Heraufstufung zu erreichen. Doch alle Bemühungen waren vergebens - obwohl die Gemeinde vor dem Trierer Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen das Land Erfolg hatte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz, bei dem das Land Revision eingelegt hatte, verwarf nun das Trierer Urteil und verwies auf die untergeordnete Bedeutung der Straße im Gesamtwegenetz (TV vom Samstag). "Die Bevölkerung ist enttäuscht, ich hatte schon viele Anrufe seit Samstag", sagt Ortsbürgermeister Karl Heinrich Ewald. Da das OVG eine Revision gegen die Entscheidung nicht zugelassen habe, werde man nun über eine "Nichtzulassungs-Beschwerde" beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) diskutieren. Doch dieser Weg sei fragwürdig, da es nicht um Fragen des Bundes-, sondern des Landerechts gehe. "Die Kaseler sind enttäuscht und fühlen sich auch von den übergeordneten Gremien verlassen", sagt Ewald. In Kürze plant er eine außerordentliche Ortsgemeinderatssitzung. Darin soll auch über eine Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr oder ähnliche Maßnahmen diskutiert werden. Meinung Sperrung als Möglichkeit In Kasel ist das Fass kurz vor dem Überlaufen. Über Jahre hatte die Gemeinde vergeblich versucht, Verwaltung und Politik auf die gestiegene Bedeutung ihrer Hauptstraße für den überörtlichen Verkehr hinzuweisen. Und auf die sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen für die Kaseler. Nach der Schlappe vor dem Oberverwaltungsgericht bleibt den Kaselern nur noch eine Möglichkeit: Sie können ihre Gemeindestraße für den allgemeinen Verkehr dicht machen. Dann wären auch die Sanierung und der teure Ausbau überflüssig, heißt es im Ort. Eine legitime Entscheidung, die fatale Konsequenzen für den Nachbarort Mertesdorf hätte: Denn dessen Hauptstraße, die K 77, bliebe dann die letzte Direktverbindung vom Tal zur B 52. f.knopp@volksfreund.de