Gericht Schwungvoller Handel mit kiloweise Drogen

Trier. · Einen großangelegten Marihuana-Vertrieb sollen vier geständige Männer aus Trier aufgezogen haben. Das Landgericht befasst sich mit der „Handelsfirma“.

 Eine Polizistin zeigt bei einer Kontrolle gefundenes Marihuana. Mehrere Kilo davon hat auch die hiesige Polizei bei den Angeklagten gefunden.

Eine Polizistin zeigt bei einer Kontrolle gefundenes Marihuana. Mehrere Kilo davon hat auch die hiesige Polizei bei den Angeklagten gefunden.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die vier Männer, die da auf der Anklagebank der Ersten Großen Jugendkammer sitzen, sind wohl nicht alle mutmaßlich Beteiligten. Es gab wohl noch Hintermänner und Helfer. V. (46), B. (24), C. (19) und H. (25) machen jedenfalls keine Geschäfte mehr. Sie haben ihre Taten eingeräumt, zu erdrückend war die Beweislast nach wochenlanger Telefonobservation durch die Trierer Kripo und die bei den Angeklagten gefundenen Rauschgiftmengen (viele waren im Kilobereich), Verpackungsmaterialien und erhebliche Bargeldsummen.

So kratzte die Polizei allein im Auto des Angeklagten V. über 60 000 Euro und zwei Kilo Marihuana zusammen. Zu den Schauplätzen zählten Trier, Trierweiler, Newel, Steinebrück, Konz, Rotterdam und weitere Orte. In der Anklage von Staatsanwalt Mathias Juchem heißt es: Die Angeklagten C. und B. sollen von Oktober 2019 bis Januar 2020 in jeweils sieben Fällen in Trier und Umgebung Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben haben.

Der Angeklagte V. soll neunmal Drogen in nicht geringen Mengen von Rotterdam nach Deutschland importiert und beim Verkauf geholfen haben. Auch H. sei zehnmal am heimischen Absatz der Ware beteiligt gewesen. Die von der Anklage genannten Mengen an umgesetztem Marihuana: Bei C. ein bis zwei Kilogramm, bei B. drei bis zehn Kilogramm, bei V. und H. jeweils bis 14 Kilogramm. C. und B. sind vorbestraft. C. B. und V. befinden sich seit 1. Februar 2020 – dem Tag des Polizeizugriffs – in Untersuchungshaft. H. kam am 7. April wieder aus der Haft frei. Dazu ein Kripobeamter als Zeuge: „Er ist aus der Haft entlassen worden, weil er so umfangreiche und wertvolle Angaben gemacht hat. Man merkte, dass es ihm persönlich wichtig war, uns umfassend zu informieren – als ob er etwas gutmachen wollte.“

Tatsächlich nimmt H. auch vor Gericht kein Blatt vor den Mund. In seiner langen Einlassung schildert er die Anfänge mit erstem Großdealer-Kontakt in den Niederlanden, wie sich das Geschäft stetig entwickelte, die Absatzmengen stiegen, und wie er quasi als „Disponent“ die Kurierfahrten organisierte.

Die übernahm meist der belgische Staatsangehörige V. mit einem Mietwagen von Hertz. Wenn dann der Kurier auf der Anfahrt war, kundschaftete H. mit dem eigenen Auto den A-60-Grenzübergang Melbrück aus – „ob da nicht gerade der Zoll stand“. Notfalls wurde die Fahrt dann kurzfristig über St. Vith umgeleitet. Treffpunkt hinter der Grenze war meist die Totaltankstelle „Windmühle“ an der B 51. Von dort ging es entweder zum Aus- und Umladen der vakuumverpackten Ware – alles frisch – auf einen Parkplatz mitten in Trierweiler oder in einen Steinbruch bei Newel.

Er selber habe mit Drogen absolut nichts am Hut, noch nie etwas genommen, sagt H. Wie er dann auf die Idee gekommen sei, in den Handel einzusteigen, fragt ihn der Vorsitzende Richter Günther Köhler.

Antwort: „Mich ärgerte die finanzielle Abhängigkeit von meinen Eltern. Das brachte mich auf die Idee. Man sieht doch Leute, die damit viel Geld verdienen, das machte mich neugierig.“ Insgesamt rund 20 000 Euro will H. in den etwas mehr als drei aktiven Monaten über die Provisionen für die Kommissionsware aus den Niederlanden zusammengetragen haben. Als die Polizei dann Ende Januar 2020 zuschlug, war Schluss mit den Provisionen. Die bei den Hausdurchsuchungen gefundenen Bargeldbestände wurden kassiert.

Vorsitzender Köhler verliest die Durchsuchungsberichte, wobei es bei H., der noch im Elternhaus wohnt, eine Besonderheit gibt: Da er sich in Untersuchungshaft befand und die Eltern verreist waren, bat er die Ermittler, bei der Hausdurchsuchung die Katzen zu füttern. „Der Bitte wurde entsprochen“, heißt es im Bericht.

Am Montag, 20. Juli, soll im Fall von C., V. und H. plädiert werden. Anschließend sind die Urteile zu erwarten. Das Verfahren gegen B. wurde abgetrennt. Die Kammer will bei dem vermutlich drogenabhängigen Mann die Einweisung in eine Entziehungsanstalt anordnen. Dazu ist ein Gutachten erforderlich, was noch Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

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