Eisenbahnstrecke zwischen Trier und Luxemburg darf zweigleisig betrieben werden

Igel · Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden: Die auf einem Teilstück erweiterte Eisenbahnstrecke zwischen Trier und Luxemburg darf einstweilen zweigleisig betrieben werden. Und das, obwohl noch nicht alle erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen fertiggestellt worden sind.

 Blick von oben auf die Bahngleise in Igel.

Blick von oben auf die Bahngleise in Igel.

Foto: Portaflug Föhren

Ein Anwohner hatte mit seinem Eilantrag erreichen wollen, dass die Bahnstrecke bis zur Fertigstellung der Schallschutzmaßnahmen nur eingleisig betrieben werden darf. Dies lehnte das Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 23. Dezember 2014, Aktenzeichen: 8 B 11123/14.OVG) angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls ab.

Zwar sei es Aufgabe der Eisenbahnaufsicht, bei Bau oder Änderung von Eisenbahnen auf den gebotenen Schallschutz zu achten. Im vorliegenden Fall sei es jedoch hinzunehmen, wenn die Behörde mit einem Einschreiten warte. Da sich die Züge nunmehr auf zwei Gleise verteilen würden und das neue Gleis weiter vom Wohnhaus des Antragstellers entfernt sei als das alte, sei sogar mit einer Lärmreduzierung zu rechnen.

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