Elf Festnahmen nach Fußball-Randale

Trier · Sprengstoff, Drogen, Sachbeschädigung, schwerer Landfriedensbruch: Nach den Fanausschreitungen am vergangenen Freitag hat die Polizei etliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Elf Eintracht-Fans wurden vorläufig festgenommen. 37 Anhänger des 1. FC Saarbrücken, die die Polizei für besonders gewaltbereit hält, mussten von vorneherein zu Hause bleiben.

Alle Hände voll zu tun: Polizisten aus Trier und Saarbrücken sowie Beamte der Bundespolizei versuchen, die teils gewaltbereiten Fußballfans in Schach zu halten. TV-Foto: Agentur Siko

Trier. Per Sonderzug waren die Saarbrücker Fans am Freitagnachmittag nach Trier zum Lokalderby angereist. Schon im Hauptbahnhof zündeten sie erste Leuchtfackeln. Im Stadion ging\'s nahtlos weiter (der TV berichtete). Die Polizei hat mittlerweile mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, wie Polizeipressesprecher Karl-Peter Jochem am Dienstag auf TV-Nachfrage berichtete.
Stadionverbot für 40 Fans


Dabei waren 37 Saarbrücken-Fans, die die Polizei für besonders gewaltbereit hält, erst gar nicht zum Regionalligaspiel angereist. Die Polizei hatte ihnen im Vorfeld nicht nur verboten, sich dem Stadion zu nähern. Das Platzverbot galt für das komplette Trierer Stadtgebiet. Auch zwei Fans der Eintracht hatten Stadionverbot und verpassten, wie ihre Mannschaft gegen die Saarländer 0:2 verlor.
Beim nächsten Spiel müssen wohl noch mehr Eintracht-Fans zu Hause bleiben: "Die Polizei hat 13 weitere Stadionverbote beantragt, darunter elf gegen Anhänger des SVE Trier", bestätigt Polizeisprecher Jochem. Vermutet die Polizei bei bestimmten Fans Gewaltpotenzial, beantragt sie beim entsprechenden Verein und beim Deutschen Fußballbund ein Stadionverbot. Ausgesprochen werden diese dann von den jeweiligen Hausherren der Stadien. Stadionverbote werden je nach Gefahrenlage für einzelne Spiele oder aber auch gleich für mehrere Jahre verhängt. Aufenthaltsverbote für ein ganzes Stadtgebiet kann die Polizei - bei schwereren Fällen - eigenständig verhängen. Kontrolliert werden die Verbote von der Polizei: "Die Personen mit Stadionverbot sind den jeweiligen szenekundigen Beamten der Polizei Trier und der Polizei Saarbrücken persönlich bekannt", erklärt Pressesprecher Jochem das Verfahren. Schon beim Einstieg in den Bus oder Zug werden auswärtige Fans kontrolliert (siehe auch Extra).
Mehrere Verletzte


"Auch bei der Einlasskontrolle am Stadion waren szenekundige Beamte aus beiden Städten anwesend, die entsprechend hätten eingreifen können", sagt Jochem. Laut Polizei sind am Freitag alle mit einem Stadionverbot belegten Fans "ausnahmslos dieser Anordnung nachgekommen".
Die größten Probleme gab es am Freitag allerdings nicht im Stadion. Nach dem Spiel waren Fans beider Mannschaften in die City gezogen. In der Simeonstraße kam es vor einer Kneipe zu einer Art Massenkarambolage. Was genau passiert ist, konkretisierte die Polizei am gestrigen Dienstag: Mehrere Dutzend Anhänger des SV Eintracht Trier griffen Gäste an, die an den Terrassentischen der Kneipe "täglich" saßen - darunter Anhänger des 1. FC Saarbrücken. "Die Angreifer warfen mit Tischen, Stühlen und einer Mülltonne nach diesen Gästen", berichtet die Polizei. Mehrere Menschen, darunter ein skandinavischer Tourist, wurden verletzt. Am Mobiliar und der Ausstattung der Gaststätte entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro.
Die Polizei verfolgte die Randalierer durch die halbe City. Elf Trier-Fans im Alter zwischen 18 und 28 Jahren wurden vorläufig festgenommen. "Wir ermitteln nun wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs", sagt Polizeipressesprecher Jochem. Für diese Straftat sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Dazu kommt, dass bei mehreren der Festgenommenen illegale Drogen gefunden wurden. Einige der Randalierer hatten sich offenbar auf Größeres vorbereitet: Die Polizei fand bei ihnen Gebissschützer - zum Sichern der Zähne bei heftigen Schlägereien.Extra

Ein Platzverbot bedeutet für Randalierer nicht nur, dass sie Spiele ihrer Mannschaft nicht sehen können, sondern auch einen Eintrag in die polizeiliche Ermittlungsakte "Gewalttäter Sport". Um sich von einem solchen Vermerk freizuhalten, hat ein Kasseler Fan vor dem Trie rer Verwaltungsgericht gegen sein Aufenthaltsverbot in Trier beim Spiel der Eintracht gegen Kassel im Juli 2013 geklagt. Die Sache wurde am gestrigen Dienstag verhandelt. Grundlage für die damalige Gefahrenprognose der Polizei war ein Video vom Spiel Eintracht gegen Kassel am 5. April 2013. Die Kamera filmte den Kasseler Fanblock im Stadion. Zu sehen ist unter anderem, wie rund zwei Dutzend Fans, die meisten in schwarzen Kapuzenpullis, ein Tor zum Spielfeld eintreten und auf den Rasen stürmen. In einer anderen Szene drängen die Fans an einer anderen Stelle ins Innere des Stadions vor. Zu weiteren Gewalttaten kam es nicht. Nach dem Spiel hatte die Kasseler Polizei, die mit zwei Beamten vor Ort war, rund zehn Stadionverbote in die Wege geleitet, unter anderem gegen den damals 17-jährigen Kassel-Fan L. Bei der gestrigen Gerichtsverhandlung gegen das Platzverbot ließ sich L. von seiner Anwältin Waltraut Verleih aus Frankfurt vertreten. Verleih zweifelte an, dass anhand der undeutlichen Videobilder ihr Mandant überhaupt eindeutig identifiziert werden könne. Außerdem sei ein Ermittlungsverfahren gegen L. wegen Gewalttaten im Umfeld eines anderen Fußballspiels eingestellt worden. Der Videofilm zeige ihren Mandanten zwar beim Imponiergehabe, das sei allerdings auch ein für normale Fans typisches Verhalten. Zudem sei L. auch nicht am Eintreten des Tors beteiligt gewesen. Anne Feldges, Leiterin des Rechtsreferats beim Polizeipräsidium Trier, verteidigte das Platzverbot: "Dass das damalige Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch nach Verhängung des Platzverbots eingestellt wurde, konnten wir damals nicht erahnen. Für uns schien es möglich, dass L. bei dem besagten Spiel eine Straftat begehen könnte, deshalb hatten wir das Platzverbot erteilt." Das Verwaltungsgericht will seine Entscheidung binnen der nächsten zwei Wochen fällen. woc