Verkehr Endausbau einer Straße in Gutweiler sorgt für Ärger

Gutweiler · In Gutweiler stehen Straßenarbeiten an. Ein Anwohner hat keine Probleme damit, dass er dafür einen Teil seines Grundstücks zur Verfügung stellen muss. Er will jedoch nicht dafür zahlen, dass nach dem Ende der Arbeiten wieder alles hergerichtet wird.

 Im Neubaugebiet In der Langflur I. soll nach Jahren des Stillstands nun der Endausbau der Straße stattfinden. Das heißt Randsteine, Parkbuchten und Gehwege sollen gesetzt oder angelegt werden.

Im Neubaugebiet In der Langflur I. soll nach Jahren des Stillstands nun der Endausbau der Straße stattfinden. Das heißt Randsteine, Parkbuchten und Gehwege sollen gesetzt oder angelegt werden.

Foto: Friedemann Vetter

Nach vielen Jahren soll nun endlich das Baugebiet In der Langflur in Gutweiler endausgebaut werden. Das heißt, dass beispielsweise Bürgersteige gebaut, die Deckschicht auf Straßen aufgebracht und Parkbuchten angelegt werden. Zum Bauen braucht man Platz. Darum gibt es nun Streit.

Die Vorgeschichte Nach Auskunft von Stephanie Nickels, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ruwer, wurden im Baugebiet 2008 die Wasser- und Kanalleitungen verlegt und die Tragschicht der Straße aufgebracht. Die seitlichen Gehwege und die abschließende Deckschicht sparte man sich für später auf. Und das aus gutem Grund. „Der Grundstücksverkauf verlief anfangs schleppend“, sagt Nickels. Der Endausbau erfolgt jedoch meist erst dann, wenn rund zwei Drittel der Grundstücke bebaut sind. „Dies minimiert das Risiko einer Beschädigung von Deckschicht und Randeinfassung durch die Bautätigkeit auf den Baugrundstücken. Diese Vorgehensweise wirke sich positiv auf die Lebensdauer der Straße aus.“

Die Bauherren So wie Wolfgang und Roselinde Sauer haben es viele Nachbarn gemacht. Sie wohnen seit 2012 im Baugebiet. Wolfgang Sauer: „Um die Garage nutzen zu können, haben wir nach dem Einzug die Zufahrt und die Parkbucht geschaffen.“ „Wir mussten ja etwas tun, um auf unser Grundstück zu kommen“, sagt Sauer. Später ließen sie zum Schutz vor Abschwemmungen der Gartenerde Randsteine auf ihrem Grundstück setzen und das Gelände bepflanzen.

Der Endausbau Nachdem jahrelang vom Endausbau keine Rede war, wurde die Ortsgemeinde Gutweiler in diesem Jahr dann doch aktiv. Die Sauers und ihre Nachbarn erhielten eine Aufforderung, die auf öffentlichem Grund geschaffenen Garagenzufahrten wieder zu entfernen. Zudem sollten Sauers ihre Randsteine entfernen und einen 50 Zentimeter breiten Korridor zur Herstellung des Gehwegs zur Verfügung stellen. „Ich habe nichts dagegen, für die Bauarbeiten ein Stück meines Grundstücks zur Verfügung zu stellen“, sagt Sauer. Auch sei er bereit, die Zufahrt auf eigene Kosten entfernen zu lassen. Was jedoch nicht geht, sei die Tatsache, dass er auf eigene Kosten nach dem Ende der Bauarbeiten sein Grundstück wieder in einen ansehnlichen Zustand zurückversetzen soll.

Die Position der Gemeinde und der Verbandsgemeinde Laut Bürgermeisterin Nickels basieren die von der Ortsgemeinde gestellten Ansprüche „auf den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Regelungen im notariellen Kaufvertrag.“ Konkreter wird sie mit Hinweis auf den Datenschutz auch auf Nachfrage nicht. Der im Internet abrufbare Bebauungsplan sagt zwar etwas über Traufhöhen oder eine extensiv genutzte Streuobstwiese. Nichts jedoch darüber, dass private Grundstücke auf Kosten der Eigentümer für den Endausbau vorbereitet werden müssen.

Das sagt der Hausbesitzer Das Ehepaar hat einen Anwalt eingeschaltet. Der wiederum hat dem Anwalt der Kommune mitgeteilt, dass die Gemeinde lediglich aufgrund der Regelung des Landesnachbarrechtsgesetzes das Recht hat, privates Gelände für die Bauarbeiten zu nutzen. Im Kaufvertrag ist nach Auskunft der Sauers ebenfalls nichts herauszulesen, was die Haltung der VG stützt. Da ist zwar aufgeführt, dass keine Entschädigung gezahlt wird. Das bezieht sich jedoch nur darauf, dass das Grundstück kostenlos in Anspruch genommen werden kann, wenn Randsteine gesetzt und Straßenlampen gebaut werden.

Wie geht es weiter Falls es nicht doch noch eine Lösung gibt, wird der Streit um die 50 Zentimeter Grundstück vor Gericht landen. Wann das sein wird, ist offen. Ebenso offen ist es für Familie Sauer, wann die Bauarbeiten in ihrem Teil der Straße beginnen. Die Gemeinde hatte den Grundstückbesitzern eine Frist bis zum 15. Juli gesetzt, die Einfahrt aufs Grundstück zu entfernen. Anfang Oktober ist zwar die Einfahrt noch da. Gebaut wird jedoch auch nicht.

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