Entlassung ohne Auflagen korrekt

Trier/Wittlich. (sos) Der 29-Jährige, der am Dienstag in Wittlich eine 40-Jährige vergewaltigt haben soll, ist womöglich ein Wiederholungstäter (der TV berichtete). Dass er am 5. Juni ohne Auflagen aus einer Haft wegen Vergewaltigung entlassen wurde, sei korrekt.

Es könne der Eindruck erweckt werden, "als habe die Justiz versäumt, dem entlassenen Verurteilten Auflagen hinsichtlich seines künftigen Verhaltens zu erteilen", so der leitende Staatsanwalt Horst Roos. Er stellt klar, dass es eben nicht möglich sei, Auflagen zu erteilen, "wenn - wie hier - die Strafe vollständig verbüßt ist." Der nun Festgenommene hatte seine Strafe von sechs Jahren und vier Monaten komplett abgesessen. Für ihn sei deshalb die "gesetzlich vorgesehene Führungsaufsicht" eingetreten, die eine Art stichprobenartige Überprüfung leisten soll. Dafür habe ein Bewährungshelfer den Mann während der Entlassungsvorbereitungen betreut. Geplant gewesen sei auch eine ambulante Behandlung bei einem Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie. Dazu sei es aber nach der Entlassung noch nicht gekommen. Der Mann war zwei Stunden nach der Vergewaltigung in Tatortnähe festgenommen worden und sitzt in Untersuchtungshaft.

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