Erfolgreiche Klage gegen Windkraft

KOBLENZ. (f.k.) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat den von der Ortsgemeinde Waldrach aufgestellten Bebauungsplan "Windkraft" per Urteil für unwirksam erklärt. Klägerin in dem Verfahren ist die Nachbargemeinde Thomm.

Sie fühlte sich durch den Windpark auf den Höhen oberhalb von Waldrach beeinträchtigt und hatte gegen den Bebauungsplan eine Normenkontrollklage eingereicht. Nach Angaben des Remagener Rechtsanwalts Thomas Mock, der Thomm in dem Verfahren vertritt, ist die genaue Urteilsbegründung erst in einigen Wochen zu erwarten. Doch schon heute könne gesagt werden, dass die Kammer offenbar eine ganze Reihe von Fehlern im Waldracher Bebauungsplan "Windkraft" gefunden habe. Was mit den bereits aufgestellten sechs Windanlagen bei Waldrach geschehen wird, steht noch nicht fest. Ein ausführlicher Bericht folgt.

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